Auch in der Adventszeit bleibt sonntags nur der Blick von außen. Foto: dpa

Der Streit um die Sonntagsöffnung des Einzelhandels wird mit immer härteren Bandagengeführt. Ein Bündnis von Gewerkschaft und Kirchen beschreitet bundesweit erstärkt den Klageweg. Die Gewerbetreibenden im Südwesten sind verunsichert.

Stuttgart - Speziell in der verkaufsstarken Weihnachtszeit wird die ganze Brisanz des Themas deutlich: Bedrängt vom Handel im Internet sieht sich der Einzelhandel zunehmend gezwungen, feiertags die Türen zu öffnen – im Rahmen der gesetzlich erlaubten Ausnahmen. Die 2006 gegründete bundesweite „Allianz für den freien Sonntag“ von Gewerkschaften und Kirchen wehrt sich auf dem Klageweg. Dies treibt wiederum den Handelsverband Deutschland (HDE) auf die Palme. „Da wird offensichtlich feldzugartig gegen Sonntagsöffnungen vorgegangen“, rügt HDE-Geschäftsführer Heribert Jöris. Er räumt ein, dass die Allianz vor Gericht „sicherlich mehr Erfolge für sich verbuchen kann als auf der anderen Seite der Einzelhandel“.

Um für den Handel mehr Planungssicherheit zu schaffen, appelliert der HDE an die Politik, einen Kriterien-katalog darüber zu erstellen, wann die Ladenöffnung erlaubt werden soll und wann nicht. „Es muss Spielregeln dafür geben“, mahnt Jöris. Das Problem: Ladenöffnung ist Ländersache – also kann der Bundesgesetzgeber bei 16 unterschiedlichen Regelungen in 16 Ländern zunächst wenig ausrichten. Da zudem auf kommunaler Ebene über den jeweiligen Antrag entschieden wird, ist eine Vereinheitlichung der Kriterien schwer realisierbar.

Handelsverband Deutschland beklagt „Wildwuchs“

Die Unklarheiten in der Gesetzgebung würden von den Klägern ausgenutzt, findet der Verband. Es sei aber eine Zumutung für die Einzelhändler, wenn eine Kommune den Antrag auf Sonntagsöffnung geprüft und genehmigt hat, diese aber kurz davor noch vom Gericht „abgeblasen“ werden könne. „Da passiert im Moment ein Wildwuchs mit unkalkulierbaren Entscheidungen.“ So blieben die Handelsunternehmen, die sich mit ihrem Wareneinkauf, der Werbung und der Personalplanung darauf eingestellt hätten, immer öfter auf den Kosten sitzen.„In den unteren Instanzen breitet sich eine Rechtsprechung mit zum Teil nicht mehr nachvollziehbaren Kriterien aus“, klagt der Geschäftsführer. Jeder Richter interpretiere das öffentliche Interesse an solchen Aktionen anders. Aus Angst vor Rechtsstreitigkeiten erlaube eine wachsende Zahl von größeren Städten keine Sonntagsöffnungen mehr. „Das ist fast schon der Regelfall“, moniert Jöris. Ein Teil der Kommunen sei an der Stelle noch aktiv – ein anderer traue sich nichts mehr zu. „Sie beklagen einerseits Verödung der Innenstädte, wagen es aber nicht, wenige Anlässe zu schaffen, wo sich der Handel präsentieren kann.“ Der Verband verlange keine vollständige Freigabe der Sonntagsöffnung, sondern ein paar Tage, an denen sich der stationäre Handel präsentieren darf. Die „wenigen Ausnahmeregelungen“ müssten auch genutzt werden.

Zehn verkaufsoffene Sonntage gefordert

Mehr Anträge auf verkaufsoffene Sonntage gibt es aus Sicht des Handelsverbands nicht. Abgesehen von Berlin und Brandenburg seien mehr als vier Sonntage in den meisten Bundesländern nicht zugelassen, so dass der Handel da prinzipiell limitiert sei. Um nicht in der Defensive zu verharren, hat HDE-Präsident Josef Sanktjohanser neulich „bundesweit zehn verkaufsoffene Sonntage“ gefordert, „ohne dass es dafür einen besonderen Anlass geben muss“, Karstadt-Chef Stephan Fanderl plädiert gar für zwölf Tage. Zehn Tage wäre Jöris zufolge „auf derzeitiger rechtlicher Grundlage nicht zu realisieren“. Dazu bräuchte es einen modifizierten Sonntagsschutz. Laut dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2009 seien sie aber „im Grundsatz definitiv zulässig“. Karlsruhe habe keine Höchstzahl genannt.