Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde über das Handelsabkommen Ceta verhandelt. (Archivbild) Foto: dpa/Uli Deck

Die Linksfraktion im Bundestag ist mit einer Klage im Zusammenhang mit dem EU-Kanada-Handelsabkommen Ceta vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Karlsruhe - Die Linksfraktion ist mit einer Klage gegen den Bundestag wegen dessen Rolle beim vorläufigen Start des europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies ihren Antrag am Dienstag als unzulässig ab. Die Fraktion habe weder eine mögliche Verletzung ihrer eigenen Rechte noch von Rechten des Deutschen Bundestags substanziiert dargelegt, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. (Az. 2 BvE 4/16)

Die Linke-Abgeordneten hatten beanstandet, dass der Bundestag im September 2016 auf Antrag von CDU/CSU und SPD zu Ceta nur eine Stellungnahme und kein Gesetz beschlossen hatte. In dem Verfahren ging es noch nicht um das Abkommen an sich. Dazu sind verschiedene Verfassungsbeschwerden und eine zweite Linken-Klage anhängig.