Der Streit um die Anteile an Breuninger in Stuttgart geht in die nächste Instanz Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Dem Stuttgarter Anwalt Wolfgang Blumers sind in erster Instanz zehn Prozent am Unternehmen zugesprochen worden – nun wird der Fall neu aufgerollt

Stuttgart - Agnes Aderhold, Vorsitzende Richterin am Stuttgarter Oberlandesgericht, hat das erstinstanzliche Urteil im Fall Breuninger ungewöhnlich scharf kritisiert: „Ich halte es für möglich, dass es genau drei Menschen gibt, die dieses Urteil nicht überrascht hat – und das sind die drei Kammermitglieder, die es ausgearbeitet haben“, sagte sie am Mittwoch zu Beginn der ersten Sitzung am Oberlandesgericht.

Obwohl in dem Streit im Januar 2014 schon mal ein Urteil gesprochen worden ist (AZ: 22 O 582/11), wird der Fall nun also noch mal ganz neu aufgerollt, falls die Parteien sich nicht auf einen Vergleich einigen.

Bei dem Fall geht es um einen Streit um die Anteile an der Nobelwarenhauskette Breuninger. Das Unternehmen befindet sich heute mehrheitlich im Besitz von Wienand Meilicke, Testamentsvollstrecker des ehemaligen Firmenchefs Heinz Breuninger, und Willem van Agtmael. Dieser übernahm nach dem Tod von Heinz Breuninger 1980 die Firmenleitung und wurde seinerseits 2012 durch Willy Oergel abgelöst.

Auch Jurist Wolfgang Blumers will einen Anteil

Meilicke und van Agtmael halten heute je 40 Prozent am Unternehmen, die verbleibenden 20 Prozent befinden sich im Besitz der Familien Bretschneider/Seidel. Doch auch der Stuttgarter Jurist Wolfgang Blumers will einen Anteil am Unternehmen – und im erstinstanzlichen Urteil sind ihm auch zehn Prozent zugesprochen worden.

Der Hintergrund für die Streitigkeiten ist eine Neustrukturierung des Unternehmens im Jahr 2004. Bis zu diesem Zeitpunkt lag der 80-Prozent-Anteil an der Kaufhauskette in der gemeinnützigen Breuninger-Stiftung. Diese gehörte zu 100 Prozent der übergeordneten Heinz-Breuninger-Stiftung.

Vorstände dieser Stiftung waren neben Meilicke, van Agtmael und Wolfgang Blumers auch noch Benno Stratmann sowie Theo Henselijn. 2004 lösten die Vorstände die Stiftung auf. Dadurch fiel der Breuninger-Anteil Helga Breuninger zu, Tochter und Alleinerbin des bereits erwähnten 1980 verstorbenen Firmenchefs Heinz Breuninger.

Beide Parteien wollen über einen Vergleichsvorschlag nachdenken

Sodann verkaufte Helga Breuninger diesen Anteil zu je 40 Prozent an Meilicke und van Agtmael. Die Männer formulierten damals mündlich den Wunsch, dass bis 2011 auch die restlichen drei Vorstände am Unternehmen beteiligt werden sollen. 2011 aber kam es zu einem Streit über die Konditionen der Beteiligung, eine Übertragung fand nicht statt, und Blumers reichte Klage beim Landgericht ein.

In dem Prozess am Oberlandesgericht geht es nun vor allem um die Frage, ob sich aus dem, was zwischen den Männern besprochen worden ist, eine rechtsverbindliche Zusage ergibt. Es gibt nämlich aus verschiedenen Gründen keinen schriftlichen Vertrag darüber.

Beide Parteien wollen aber auch über den Vergleichsvorschlag des Oberlandesgerichts nachdenken. Dieser sieht vor, dass Meilicke und van Agtmael eine Zahlung in Höhe von bis zu vier Millionen Euro an Blumers zahlen und dass sich die Parteien die Gerichtskosten teilen. Von dem Wert, den das Landgericht dem 10-Prozent-Anteil beigemessen hat, ist diese Summe freilich weit entfernt: Dort ging es um mehr als 100 Millionen Euro.