Tobias Reichmann (rechts) verwandelte den Siebenmeter. Foto: dpa

Ein Schiedsgericht bestätigt den Punktgewinn der deutschen Handballer im Duell mit Slowenien. Der WM-Dritte scheitert mit seinem Protest in zweiter Instanz, steigt aber nicht wie angedroht aus dem Turnier aus.

Zagreb - Trotz der erneuten Niederlage beim Gang durch die Instanzen haben Sloweniens Handballer nicht für den befürchteten Eklat bei der EM in Kroatien gesorgt. Obwohl das Schiedsgericht der Europäischen Handball-Föderation am Mittwoch auch den zweiten Einspruch des WM-Dritten gegen die Wertung des EM-Vorrundenspiels gegen Deutschland (25:25) abschmetterte, nahmen die Slowenen Abstand vom zuvor angedrohten Turnierausstieg. Dies beschloss das Präsidium des nationalen Verbandes auf einer Sitzung in Zagreb, berichtete die slowenische Nachrichtenagentur STA am Mittwoch.

Den Slowenen hätten zwei Jahre Sperre gedroht

Im Falle eines vorzeitigen Turnierausstieges hätte den Slowenen unter anderem eine Sperre für die nächste Europameisterschaft in zwei Jahren gedroht. Das Verbandspräsidium entschied sich deshalb für den Verbleib bei der Endrunde, wo am Mittwochabend das letzte Vorrundenspiel gegen Montenegro anstand.

Wenige Stunden vor dem deutschen Vorrundenfinale gegen Mazedonien hatte das Schiedsgericht der EHF den Punktgewinn der DHB-Auswahl endgültig bestätigt und damit für Klarheit in der Gruppe C gesorgt. Eine weitere Einspruchsmöglichkeit gibt es während der EURO nicht.

Keine Überraschung für den DHB

„Wir haben mit dieser Entscheidung gerechnet. Alles andere wäre eine große Überraschung gewesen“, sagte DHB-Vizepräsident Bob Hanning. „Wir sind froh, dass wir uns jetzt wieder auf das Sportliche konzentrieren können.“

Die Disziplinarkommission der EHF hatte schon am Dienstag den ersten Slowenien-Protest abgewiesen. Auch das Schiedsgericht kam zu dem Urteil, dass der Einsatz des Videobeweises durch die litauischen Schiedsrichter in der Partie am Montagabend regelkonform gewesen sei.

Die Entscheidungen der Referees seien somit endgültig und die Beschwerde zurückgewiesen worden, teilte die EHF mit. „Unser Rechtsempfinden ist sowohl von der Disziplinarkommission als auch von der Jury der EHF EURO 2018 bestätigt worden“, stellte Hanning zufrieden fest.

Die Deutschen hatten einen Siebenmeter bekommen

Die DHB-Auswahl hatte am Montagabend nach dem Einsatz des Videobeweises wegen einer Regelwidrigkeit der Slowenen beim Anwurf von Paul Drux in letzter Sekunde einen Siebenmeter zugesprochen bekommen, den Tobias Reichmann zum glücklichen 25:25-Ausgleich verwandelte.

Da der Ball die Hand von Drux innerhalb der regulären Spielzeit verlassen habe, sei der Einsatz des Videobeweises rechtmäßig gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung.