Halteverbot – nur wofür? Das fragen sich Anwohner. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

An einer Straße in Stuttgart-Vaihingen sind wochenlang Parkplätze gesperrt. Die Stadt spricht von einer Notmaßnahme. Allerdings ist das auch keine Erklärung für die Dauer des Parkverbots.

Vaihingen - Insgesamt 48 Tage lang standen die Halteverbotsschilder wegen einer Baustelle an der Straße „Im Sommerwind“ in Stuttgart-Vaihingen. 48 Tage, an denen die abgesperrte Stelle laut einem Anwohner „bestenfalls vier oder fünf Arbeitstagen tatsächlich durch Baufahrzeuge genutzt“ worden sei, wie er sagt. „Der Rest war Leere, erwartungsschwanger, aber sinnlos.“ Dass so lange ohne ersichtlichen Grund für Außenstehende Parkplätze blockiert worden seien, ist aus Sicht des Anwohners nicht zu begreifen.

 

„Die Frage ist nun: Kann denn jeder Bauigel sein selbst gekauftes Verkehrszeichen beliebig lange irgendwohin packen und erlangt damit Gesetzeskraft?“, fragt sich der Vaihinger Anwohner. „Oder andersrum gefragt: Wann wird eine solch sinnlose Beschilderung selbst illegal und damit straf- und verfolgungswürdig?“ Er hat dies alles auch Stefan Keilbach, dem Pressesprecher der Polizei Stuttgart, geschrieben. Und siehe da: Am vergangenen Dienstag seien die Schilder abgebaut worden. Sie standen dort vom 5. August an.

Notmaßnahme der Netze BW

„Die Straßenverkehrsbehörde hatte keine Kenntnis von den Arbeiten“, teilt Martin Thronberens, der Sprecher der Stadt Stuttgart, auf Anfrage mit. Seine Recherche habe nun aber ergeben: „Bei der Baustelle handelt(e) es sich um eine Notmaßnahme der Netze BW. Die Beschilderung wurde am Dienstag entfernt“, schreibt Thronberens.

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Hans-Jörg Groscurth bestätigt, dass die Netze BW im Sommerwind in Stuttgart-Vaihingen an den Trinkwasserleitungen zugange gewesen seien. Laut dem Pressesprecher von Netze BW sei ein sogenannter Absperrschieber einer Wasserleitung defekt gewesen. „Dabei wurde zugleich eine Störung an einem Hydranten festgestellt, die kurzfristig behoben werden musste.“ Doch warum standen die Halteverbotsschilder langfristig dort? „Wie ich höre, war die beauftragte Baufirmen schon wieder bei anderen Baustellen von uns gebunden und konnte die Schilder deshalb erst mit Verspätung abbauen“, teilt Groscurth mit. „Das ist natürlich nicht optimal – wir entschuldigen uns für das Versäumnis.“

Was die Stadt Stuttgart zum rechtlichen Rahmen sagt

Zur Rechtslage sagt Thronberens: „ Zur Gefahrenabwehr dürfen Notmaßnahmen sofort begonnen werden, nach zwei Tagen sollte aber eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Straßenplatzbenutzung beantragt werden.“ In der Regel klappe die Kommunikation zwischen Stadt und Netze BW sehr gut. „Wir werden uns noch mal mit Netze BW abstimmen, um zu prüfen, ob sich die Prozesse optimieren lassen.“