Halloween ist die Nacht der Geister, doch wie lange darf man eigentlich feiern? In manchen Bundesländern schränkt Allerheiligen die Feierlaune ein. Erfahren Sie, was erlaubt ist.
Halloween, das gruselige Fest der Geister, wird mittlerweile auch in Deutschland immer beliebter. Am 31. Oktober ziehen Kinder verkleidet von Haus zu Haus, um Süßigkeiten zu sammeln, und Erwachsene genießen es, ausgelassene Partys zu feiern. Doch wie lange darf man an Halloween feiern? Wo liegen die Grenzen des Spaßes, und was muss man beachten?
Halloween ist kein gesetzlicher Feiertag
Halloween wird zwar mittlerweile auch in Deutschland gefeiert, ist jedoch kein gesetzlicher Feiertag. Am 31. Oktober ist hingegen in einigen Bundesländern der Reformationstag ein offizieller Feiertag. Dieser wird in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gefeiert. Im Gegensatz zu stillen Feiertagen gibt es am Reformationstag jedoch keine besonderen Einschränkungen bezüglich Lärm oder Tanzveranstaltungen, sodass das Feiern in diesen Bundesländern weitgehend ungestört möglich ist.
Allerheiligen – der stille Feiertag am 1. November
Direkt auf Halloween folgt Allerheiligen, ein katholischer Feiertag am 1. November. Dieser gilt in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland und zählt zu den sogenannten stillen Feiertagen. Das bedeutet, dass laute Feiern und Veranstaltungen am Allerheiligentag eingeschränkt sind. Hier gelten spezielle Regelungen für Halloween-Feiern in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November:
- Baden-Württemberg: Feiern bis 3 Uhr morgens erlaubt
- Bayern: Feiern bis 2 Uhr morgens erlaubt
- Nordrhein-Westfalen: Feiern bis 5 Uhr morgens erlaubt
- Rheinland-Pfalz: Feiern bis 4 Uhr morgens erlaubt
- Saarland: Feiern bis 4 Uhr morgens erlaubt
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Diese unterschiedlichen Regelungen bedeuten, dass Halloween-Partys in diesen Bundesländern zwar möglich sind, die Lautstärke jedoch mit Blick auf den stillen Feiertag Allerheiligen rechtzeitig reduziert werden sollte.
Allgemeine Lärmschutzregelungen an Halloween
Unabhängig von Feiertagen gelten an Halloween – wie an jedem anderen Tag auch – die allgemeinen Lärmschutzgesetze. In den meisten Regionen beginnt die Nachtruhe um 22 Uhr. Wer privat feiert, sollte ab dieser Uhrzeit die Lautstärke dämpfen, um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden.
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Jugendliche und Halloween-Partys: Altersgrenzen beachten
Gerade Jugendliche freuen sich auf Halloween-Partys in Clubs oder auf Tanzveranstaltungen. Doch auch hier gibt es gesetzliche Altersbeschränkungen:
- Unter 16 Jahren: Jugendliche dürfen in der Regel ohne Eltern nicht an Tanzveranstaltungen teilnehmen oder in Gaststätten bleiben.
- Ab 16 Jahren: Der Aufenthalt in Clubs ist in der Regel nur bis Mitternacht erlaubt.
Je nach Art der Veranstaltung können Ausnahmegenehmigungen gelten, daher ist es ratsam, sich vorab zu informieren.
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Wie lange darf man an fremden Haustüren klingeln?
Für Kinder gehört das Sammeln von Süßigkeiten an Halloween zum festen Ritual. Doch wie lange darf man an fremden Türen klingeln? Hier gilt ein gewisses Maß an Rücksichtnahme: Bis etwa 20 Uhr ist es in Ordnung, danach sollten die Kinder ihre Tour beenden, um die Nachbarn nicht unnötig zu stören.
Fazit: Halloween feiern mit Rücksicht und Freude
Halloween bietet viele Möglichkeiten für ausgelassenes Feiern und schaurigen Spaß. Doch für ein harmonisches Miteinander ist es wichtig, die rechtlichen Regelungen zu beachten, insbesondere wenn Allerheiligen ein stiller Feiertag ist. Mit etwas Rücksicht auf die Nachbarn und die gesetzlichen Vorgaben kann Halloween für alle ein freudiges Ereignis werden.