Außenansicht der Villa Hajek, einer „einmaligen Farbschachtel“, wie der Architekt Roland Ostertag sagt. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Der Unternehmer Markus Benz hat vor Jahren die Hajek-Villa erworben. Jetzt klagt er gegen Denkmalschutzauflagen der Stadt. Die Verhandlung ist am Freitag, 21. April. Dabei geht es letztlich um die Frage: Sanierung oder Abriss?

Stuttgart - Der Streit zwischen der Stadt Stuttgart und dem Unternehmer Markus Benz über denkmalschutzrechtliche Auflagen für die Villa des 2005 verstorbenen Künstlers Otto Herbert Hajek geht am Freitag, 21. April, in die nächste Runde. Dann beschäftigt sich von 11 Uhr an die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart in einer mündliche Verhandlung mit der Klage des Eigentümers Benz, der die von der Denkmalschutzbehörde der Stadt erlassene Rückbau- und Erhaltungsverfügung für rechtswidrig hält und ihre Aufhebung beantragt.

Markus Benz, Chef des Möbelherstellers Walter Knoll (Herrenberg), hatte das Grundstück an der Hasenbergsteige mit dem Wohn- und Ateliergebäude und einem parkähnlichen, 27 Hektar großen Garten vor sieben Jahren erworben. Als unbestätigter Preis waren damals rund 2,3 Millionen Euro aufgerufen. Der Atelieranbau sollte zu einer Denkwerkstatt für Benz und Geschäftspartner werden, die Villa zu einem Wohn- und Arbeitshaus für seine Familie. In einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts heißt es: „Im Zuge dessen begann er, am Gebäudebestand Umbaumaßnahmen vorzunehmen.“

Sachgesamtheit unter Denkmalschutz

Dagegen ging die Denkmalschutzbehörde vor. Das Wohnhaus samt Atelier und Freifläche mit Plastiken steht seit 2008 „aus künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen als Sachgesamtheit“ unter Denkmalschutz. In der Verfügung vom November 2014 verlangte die Behörde, „zwei nach Auffassung der Stadt ohne Genehmigung abgebrochene Wände im Innenbereich wieder zu errichten sowie die von Hajek gestaltete Eingangstür restaurieren zu lassen“. Das Erscheinungsbild müsse wieder hergestellt werden.

Dagegen hatte Benz erfolglos beim Regierungspräsidium Widerspruch eingelegt und dann im Juni 2016 Klage eingereicht. Benz wiederum betont, dass es möglich sein müsse, das Haus zu modernisieren (Heizung, Fenster) und für seine Zwecke umzugestalten. Eine museale Erhaltung sei nicht zumutbar, zumal das 1921 erbaute Gebäude in einem schlechten Zustand sei. Eine Sanierung der Villa würde „zu einem Fehlbetrag von 21 000 Euro jährlich führen“, zitiert das Gericht aus einer von Benz eingereichten Wirtschaftlichkeitsberechnung. Die Stadt widerspricht dem: Die von Benz angegebenen Sanierungskosten seien aus der Luft gegriffen, vor den Umbaumaßnahmen wäre das Haus „mit überschaubaren Mitteln zu sanieren gewesen“, heißt es. Die ausgebeinten Räume des Hauses stehen schon seit Jahren leer. Deshalb befürchten Urban Hajek, der Sohn des Künstlers, und der Architekt Roland Ostertag, der die Villa als „einmalige Farbschachtel“ bezeichnet, dass es zum Abriss kommen könnte, weil eine Sanierung wirtschaftlich nicht mehr zumutbar wäre. Urban Hajek fordert auch deshalb den Erhalt des Gebäudes als Künstlertreff, weil die Stadt auch der Familie gegenüber immer auf die Denkmalschutzauflagen gepocht habe. Sie dürften jetzt nicht aufgegeben werden. Um den Zerfall des Gebäudes zu verhindern, verlangt die Fraktionsgemeinschaft Linke/SÖS-plus, dass die Stadt das Haus kauft.

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Sohn Hajeks befürchtet Abriss