Ein Haferriegel in quadratischer Form? Da versteht Ritter Sport keinen Spaß und verklagt eine kleine Firma aus Mannheim. Doch dort will man sich nicht einschüchtern lassen.
Streit ums Quadrat: Der Schokoladenhersteller Ritter Sport aus Waldenbuch hat rechtliche Schritte gegen das Mannheimer Unternehmen Bleibwacker eingeleitet. Im Zentrum des Konflikts steht der Haferriegel „Monnemer Quadrat“, der – wie der Name schon andeutet – in quadratischer Form verkauft wird.
Ritter Sport beansprucht die quadratische Form seit Jahrzehnten als Teil seiner Markenidentität. 2020 bestätigte auch der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Recht. „Wie Umfragen bereits seit Jahrzehnten zeigen, assoziiert die überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland mit dieser Art der quadratischen Verpackung die Marke Ritter Sport“, erklärt ein Pressesprecher des Unternehmens.
Ritter Sport schickt Abmahnung
Dass Ritter Sport im Zweifel konsequent gegen mögliche Verletzungen vorgeht, bekam nun Matteo Wacker zu spüren. Der 33-jährige Mannheimer ist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Bleibwacker, eine Firma, sich auf unverarbeitete Lebensmittel spezialisiert hat. „Im Januar haben wir eine Abmahnung bekommen, dann haben wir einen Anwalt eingeschaltet. Parallel dazu hat mich jemand von Ritter Sport kontaktiert“, erzählt Wacker. Um eine Lösung zu finden, habe er sogar einen Vorschlag für eine Anpassung der Verpackung eingereicht. Ritter Sport habe „positive Signale“ gesendet, doch danach sei es still geworden, schildert er. „Fünf Monate später lag die Klage dann plötzlich auf meinem Tisch“, so Wacker.
Das Dokument enthalte auch eine deutliche Drohung: Bei Zuwiderhandlung gegen das Markenrecht drohe ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder sechs Monate Ordnungshaft, zitiert er. „Ich habe drei kleine Kinder, so ein Schreiben macht schon etwas mit einem“, sagt er offen.
Ritter Sport gegen Bleibwacker: Kampf David gegen Goliath?
Auf Social Media spricht Wacker in einem TikTok-Video über den Rechtsstreit und zeigt dort den Umschlag des Landgerichts in Stuttgart. Im Untertitel sieht er sich im Kampf „David gegen Goliath“. Der entsprechende Clip wurde innerhalb weniger Tage eine Million Mal aufgerufen, viele scheinen sich für den Streit zu interessieren. Doch auch wenn er dort mit Ironie spielt, ist ihm die Angelegenheit ernst. „Wir haben keine gut gefüllten Kriegskassen, im Vergleich mit Ritter Sport sind wir ein kleines Familienunternehmen“, sagt der 33-Jährige. Rund 30 Beschäftigte zählt sein Betrieb, solche Summen, wie die geforderten könne man nicht einfach stemmen.
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Die quadratische Form seiner Riegel sei nicht als Provokation gedacht gewesen, betont er. „Das ist ein Herzensprodukt von mir, ich bin hier aufgewachsen, habe hier meine Firma gegründet.“ Inspiriert wurde er von der einzigartigen Stadtstruktur Mannheims, deren Innenstadt in Quadraten angelegt ist. An Schokolade und Ritter Sport habe er bei der Idee nicht einmal gedacht. Warum er trotz des Streits an der Idee festhält? „Wir fanden das einfach unfair und haben ja in die Entwicklung auch viel Zeit und Geld investiert“, erklärt er. „Wir sind schockiert darüber, dass es so gekommen ist.“
Unterschiedliche Märkte: Ritter Sport und Bleibwacker
Ein direkter Wettbewerb mit Ritter Sport bestehe ohnehin nicht, sagt Wacker. „Das ist ein Haferriegel.“ Sein Unternehmen konzentriere sich auf unverarbeitete Lebensmittel ohne Industriezucker. Schokolade habe er nicht im Sortiment, ein Vergleich mit Ritter Sport sei deshalb nicht naheliegend. Sein Unternehmen sei kein Konkurrent, es seien ganz unterschiedliche Produkte, betont der Gründer.
In Waldenbuch wird die Lage jedoch anders eingeschätzt, der Sprecher teilt mit: „Das Urteil des BGH verpflichtet uns geradezu, unsere Marke auch in Zukunft gegen markenrechtliche Verletzungen zu schützen.“ Sofern der Konzern sich in einem solchen Falle nicht verteidige, könne er seinen Markenschutz verlieren. „Zwischen Schokolade und Müsliriegeln besteht dabei – juristisch betrachtet – Warenähnlichkeit“, heißt es.
Im November steht für beide Seiten ein Gerichtstermin an, der Rechtsstreit ums Quadrat könnte dann womöglich entschieden werden.