Die Heizölpreise sind auf dem Niveau von Anfang 2022 angekommen. Foto: dpa/David Inderlied

Viele Nutzer von Heizöl und Pellets warten noch auf einen finanziellen Ausgleich für ihre hohen Energiekosten. Die Abstimmung zwischen Bund und Ländern kommt nur langsam voran. Aber die zuständigen Ministerien machen Hoffnung.

Zwar hat die Bundesregierung eine umfangreiche Gas- und Strompreisbremse für alle Haushalte plus diverser Härtefallhilfen bis Ende 2022 auf den Weg gebracht, was ist aber mit den Nutzern von Heizöl- und Pelletheizungen? Schon Mitte Dezember wurde beschlossen, Mehrbelastungen auch bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern abzufedern. Wie es weitergeht, interessiert viele Betroffene offenkundig brennend, ohne dass die Regierenden dazu bisher eine Antwort liefern. Vielmehr wird diese immer weiter hinausgeschoben.

Wirtschaftsministerium ist erst seit Ende Januar zuständig

Anfragen beim zuständigen baden-württembergischen Umweltministerium werden seit dem Jahreswechsel mit dem Verweis auf eine Verwaltungsvereinbarung zur Einrichtung des Härtefallfonds für private Haushalte beantwortet, die zwischen Bund und Ländern erstellt werde. Dass daran „unter Hochdruck“ gearbeitet werde, sagt auch der Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) unserer Zeitung. Diesem Ressort sei erst am 26. Januar die Ausgestaltung übertragen worden, heißt es entschuldigend. Anfang Februar habe dann das BMWK ein erstes Gespräch mit den Bundesländern geführt und bereits die Grundzüge der Auszahlungsmodalitäten festgelegt. Seitdem sei man mit der Abstimmung auf einem guten Weg. Somit werde die Verwaltungsvereinbarung über die zusätzlichen Härtefallhilfen in den kommenden Wochen fertiggestellt – „ein genaues Datum können wir derzeit noch nicht nennen“, sagte der Sprecher.

Offenbar gibt es auch noch Klärungsbedarf mit anderen Ministerien. Die Ausgestaltung der Programme soll ausschließlich durch die Länder erfolgen. Einige Länder haben bereits eigene Programme aufgesetzt, die dann eventuell durch die Bundeshilfen aufgestockt werden können – andere Länder klären gerade die Zuständigkeiten. Dazu gehört in Baden-Württemberg auch die Frage, wer die Abwicklung und Auszahlung übernehmen könnte. Die ohnehin unter einer hohen Auslastung ächzende L-Bank scheint dafür nicht infrage zu kommen.

Pro Haushalt gibt es maximal 2000 Euro

Antragsberechtigt für Mittel aus dem Härtefallfonds sind nach bisherigem Stand Verbraucher in privaten Haushalten sowie Immobilienunternehmen, die als Vermieter Energieträger zur Wärmeversorgung – etwa für eine zentrale Ölheizung – beziehen. Rückerstattet werden grundsätzlich Kosten, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 entstanden sind. Pro Haushalt gibt es maximal 2000 Euro, die Untergrenze liegt bei 100 Euro. Voraussetzung sind Heizkosten der Haushalte, die mindestens das Doppelte des Vorjahres betragen – in absoluten Zahlen muss der Zuwachs bei 100 Euro oder mehr liegen. Dem Antrag müssen eine eidesstattliche Erklärung und die Brennstoffrechnung angehängt werden.

Derweil sind die regionalen Heizölpreise wieder auf dem Vorjahresniveau gelandet und unterschreiten sogar den Stand von Ende Februar 2022 – nachdem die Preise infolge der russischen Invasion in die Ukraine damals in die Höhe geschossen waren.