Die Richter hatten Zweifel an der Schuld des Angeklagten Foto: dpa

Das Landgericht Stuttgart hat einen Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung eines Mithäftlings freigesprochen.

Stuttgart - Das Landgericht hat am Donnerstag einen 25-jährigen Strafgefangenen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. „Wir haben Zweifel“, sagt Ulrich Polachowski, Vorsitzender Richter der 7. Strafkammer. Und im Zweifel muss zugunsten des Angeklagten entschieden werden.

Dem Mann war vorgeworfen worden, er habe im Oktober vergangenen Jahres einen Mithäftling in der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim zum Sex gezwungen. Hintergrund soll gewesen sein, dass das Opfer wegen Vergewaltigung in Haft war. Eine Art Rache, Selbstjustiz, Bestrafung unter Häftlingen? Diese Fragen müssen offen bleiben, denn die zweitägige Hauptverhandlung fand bis auf die Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Selbst die Urteilsbegründung blieb nicht öffentlich. Das hatte die Verteidigerin des Angeklagten gleich zu Beginn des Prozesses beantragt – auch zum Schutz des Opfers. „Falls sich der Vorwurf im Gefängnis herumspricht, kann es gefährlich für meinen Mandanten und für das mutmaßliche Opfer werden“, so Kristina Brandt. Dem waren Staatsanwalt, Nebenklageanwältin und schließlich das Gericht gefolgt.

Die Entscheidung ist vom Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gedeckt. Der Ausschluss der Öffentlichkeit kann nach den Paragrafen 171b und 172 verfügt werden – auch wenn es sich um eine Erwachsenenstrafsache handelt. Das Gericht kann die Öffentlichkeit unter anderem ausschließen, wenn Gefahr für Leib und Leben des Angeklagten oder einer anderen Person besteht.

Sexuelle Übergriffe finden in den Gefängnissen statt, werden aber selten ruchbar. Die Dunkelziffer ist hoch. Die Opfer schweigen aus Angst vor weiteren Übergriffen. Deshalb sind Prozesse wie der aktuelle vor der 7. Strafkammer eine absolute Ausnahme.