Gzuz muss ins Gefängnis. (Archivbild) Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Gzuz muss in den Knast: Der Hamburger Rapper wurde zu gut acht Monaten Gefängnis verurteilt. Die Einzelheiten.

Der Hamburger Rapper Gzuz (34) muss für acht Monate und zwei Wochen ins Gefängnis. Das teilte das Hamburger Oberlandesgericht am Mittwoch mit. „Nach dem Beschluss des 2. Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 13. September 2022 hat die Nachprüfung des landgerichtlichen Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so dass dessen Revision als unbegründet verworfen wurde“, teilte das Gericht mit.

Das Landgericht Hamburg hatte den Frontmann der Band 187 Strassenbande vor einem halben Jahr zu acht Monaten und zwei Wochen Haft verurteilt. Zugleich verhängte die Strafkammer eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2300 Euro, also insgesamt 414 000 Euro. Das Gericht sprach den 34-Jährigen, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und zweimaliger Verletzung des Waffengesetzes schuldig.

Am härtesten bestrafte die Kammer den Schlag ins Gesicht einer jungen Frau, die den Rapper morgens auf der Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte. Allein dafür gab es acht Monate Haft. Gegen das Urteil hatte der Rapper Revision eingelegt. Wann er die Haftstrafe antreten muss, ist noch unklar.