Wenn Lehrer krank, schwanger oder auf Studienfahrt sind, fällt mancher Unterricht aus – und das Klassenzimmer bleibt leer. Foto: ZB

In einer groß angelegten Erhebung wollen Elternvertreter der Gymnasien im Regierungsbezirk Stuttgart den tatsächlichen Unterrichtsausfall ermitteln. Das Regierungspräsidium, das das Vorhaben zunächst ausbremsen wollte, schwenkte nun um.

Stuttgart - Der Maulkorb ist vom Tisch. Die Gymnasien dürfen nun offiziell Auskunft darüber geben, wie viel Unterricht in den ersten neun Wochen dieses Jahres ausgefallen ist. Eine Genehmigung vom Regierungspräsidium (RP) liegt nun der Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Eltern im Regierungsbezirk Stuttgart (Arge) vor. „Wir werden die Elternvertreter der Schulen informieren und die Schulleitungen um die Daten bitten“, sagte der Arge-Vorsitzende Bernhard Herp unserer Zeitung.

Die Genehmigung, datiert vom 24. April, bezeichnet Herp als „erfolgreichen Zwischenschritt“. Eigentlich sollte die Befragung bereits im Dezember 2017 beginnen. Die Elternvertreter sollten dabei von ihrem Recht auf Einsicht in die Fehlzeitenbilanz Gebrauch machen, zumal die Schulen diese ohnehin dokumentieren müssten. Doch einige Schulleitungen, gestützt vom Regierungspräsidium, hätten die Erhebung als genehmigungspflichtig eingestuft und daher die Auskunft verweigert. „Bei uns kam das als Maulkorb an“, so Herp. Nach einem Gespräch mit dem RP am 2. Februar stellte die Arge daraufhin einen Antrag auf Genehmigung – und hörte zwei Monate lang nichts mehr von der Behörde.

Elternvertreter vermuten einen viel größeren Unterrichtsausfall

Zwischenzeitlich wandte sich die Arge mit ihrem Anliegen an unsere Zeitung. Aus den Rückmeldungen vieler Eltern gehe hervor, dass der Unterrichtsausfall viel höher sein müsse als der landesweit ermittelte Wert von 5,4 Prozent, erklärte Herp. Zudem basiere dieser Wert nur auf Stichproben in einer einzigen Novemberwoche.

Diese Einschätzung teilt auch Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) mit den Eltern. „Auch für uns ist die bisherige Praxis der Stichprobe zum Unterrichtsausfall unbefriedigend“, sagte die Kultusministerin auf Anfrage unserer Zeitung am 13. April. „Vor diesem Hintergrund halte ich das Anliegen der Eltern für absolut nachvollziehbar“, so Eisenmann. Auch ihr Ziel sei, noch im laufenden Jahr erstmals einen Überblick über die Situation an den Schulen zu erhalten – „und zwar an allen Schulen im Land“, wie sie betont. Man brauche eine verlässlichere Datenbasis – zum einen, um besser reagieren zu können, zum anderen, um den Eltern mehr Transparenz zu bieten. Geplant sei, künftig mehrmals im Jahr eine Vollerhebung durchzuführen, so Eisenmann.

Bei der Erhebung müssen Eltern einige Bedingungen einhalten

Die Elternvertreter der Gymnasien werden ihre Erhebungsbögen bereits in den nächsten Tagen an die Schulen schicken. In der Abfrage, die sich auf alle Klassen bezieht, geht es nicht nur um die Zahl der ausgefallenen und vertretenen Stunden, sondern auch um die Gründe für den Ausfall.

Allerdings müssen die Eltern bei ihrer Auswertung bestimmte Bedingungen des Regierungspräsidiums einhalten. So darf nicht ersichtlich sein, welche Schule an der Erhebung teilgenommen hat, auch die schulscharfen Daten dürfen nicht veröffentlicht werden und müssen nach der Übernahme in die Gesamtliste vernichtet werden. Zudem besteht das RP darauf, dass die Teilnahme an der Erhebung freiwillig ist – sowohl für die Elternvertreter als auch für die Schulleiter. Das wertet Bernhard Herp zwar als eine deutliche Beschränkung der Möglichkeiten von Eltern. Er ist dennoch zuversichtlich: „Wir erhoffen uns nun genauere Zahlen. Dann können wir mehr Druck ausüben, dass die Vertretungsreserven der Lehrer erhöht werden.“

In ihren Forderungen ist sich die Arge auch mit dem Gesamtelternbeirat der Stuttgarter Schulen einig. Diese reichen von einer Aufstockung des Vertretungspools auf mindestens 110 Prozent zu Beginn des Schuljahrs bis zur Abschaffung der befristeten Verträge für Krankheitsvertretungen. Auch Ausfälle von weniger als sechs Wochen sollen vertreten werden. Und Lehrer mit befristeten Verträgen dürften nicht über die Sommerferien entlassen werden.