Nicht nur Versicherungsnehmer, auch Versicherer können bis zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Wichtige Ausnahme ist die Kfz-Versicherung: Da ist die Kündigungsfrist nur ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Foto: dpa

Nicht nur Versicherungsnehmer, auch Versicherer können bis zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Wichtige Ausnahme ist die Kfz-Versicherung: Da ist die Kündigungsfrist nur ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres.

Stuttgart - Wer im Leben lieber auf Nummer sicher gehen will, sollte auf manche Policen nicht verzichten. Umso schlimmer, wenn die Versicherung den Vertrag kündigt. In welchen Fällen dies rechtlich möglich ist und wie Verbraucher sich in solchen Fällen verhalten sollen, das konnten Leser bei unserer Telefonaktion mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Erfahrung bringen. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen geben die Verbraucherschützer Martina Brehme, Karin Roller, Ana Lozanzic und Peter Grieble.

Mir hat der Versicherer die Wohngebäudeversicherung zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt – darf er das?
Ja, wenn die Kündigung rechtzeitig war. Versicherer können zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Das Kündigungsschreiben muss aber meistens drei Monate vorher bei Ihnen gewesen sein. Wichtige Ausnahme ist die Kfz-Versicherung: Da ist die Kündigungsfrist nur ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres.
Mein Versicherer hat mir den Kfz-Vollkaskovertrag mitten im Versicherungsjahr wegen eines Schadensfalles gekündigt, wirtschaftliche Gründe würden ihn dazu zwingen. Kann ich dagegen vorgehen?
Wenn sich der Versicherer an bestimmte Fristen gehalten hat, dann darf er auch nach einem Versicherungsfall kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Ende der Verhandlungen über die Entschädigung ausgesprochen werden, und der Versicherer muss eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Wenn sich der Versicherer nicht an die Fristen hält, kann er zwar keine außerordentliche Kündigung vornehmen, aber später eine ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres. Kündigt der Versicherer wegen eines Schadensfalles, ist das schon merkwürdig, da das Versichern und der Umgang mit Risiken ja das Geschäft der Versicherer ist.
Ich wurde gekündigt – was muss ich tun?
Eine Kündigung mag aufwendig sein, weil man sich einen neuen Versicherungsschutz suchen muss, manchmal ist es sogar schwierig, einen anderen gleichwertigen Versicherungsschutz zu finden, und man muss in Zukunft in Anträgen bei anderen Versicherern angeben, dass man schon mal gekündigt worden ist. Auf der anderen Seite gibt die Kündigung die Möglichkeit, einen bedarfsgerechteren Vertrag abzuschließen.
Werden diese Kündigungen in einem Datenpool der Versicherer gespeichert?
Versicherer können Kündigungsfälle tatsächlich in das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungsbranche (HIS) melden. Andere Versicherer können auf diese Meldungen zurückgreifen. Allerdings ist es grundsätzlich fragwürdig, ob ein Versicherer den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags davon abhängig macht, ob der bisherige Versicherer dem Versicherungsnehmer gekündigt hat. Denn die Beurteilung von Risiken gehört zum täglichen Geschäft. Doch ausschließen kann man dies nicht.
Versicherte können prüfen, welche Daten im Verzeichnis der HIS über sie gespeichert sind: Dazu genügt eine schriftliche Bitte um Auskunft. Die Adresse lautet: informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH, Abteilung Datenschutz, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden. Es braucht Angaben zum Namen, Geburtsdatum und die Wohnanschriften der letzten sechs Monate.
Muss ich beim neuen Versicherer meine Kündigung angeben?
Wenn der Versicherer bei Antragstellung danach fragt – auf jeden Fall. Da sollte man nichts verschweigen. Häufig wird auch gefragt, ob frühere Schäden beim Vorversicherer gemeldet worden sind. Das ebenfalls korrekt angeben. Ansonsten ist der Versicherungsschutz gefährdet. Allerdings kann der Versicherte versuchen, dem kündigenden Versicherer anzubieten, selbst zu kündigen. Dann muss man beim Einholen von Angeboten anderer Versicherer nicht angeben, dass einem der Vorversicherer gekündigt hat. Allerdings ist auch in diesem Fall auf eine entsprechende Frage im Antrag wahrheitsgemäß zu antworten, dass es im Vorvertrag Schadensfälle gab.
Ich hatte in der Vergangenheit bereits einige Schadensfälle in der Rechtsschutzversicherung und möchte beim bisherigen Versicherer bleiben. Was kann ich tun?
Wenn ein Versicherer wegen Schadensfällen unruhig wird, kann das Angebot einer höheren Selbstbeteiligung helfen. Eine höhere Selbstbeteiligung signalisiert dem Versicherer, dass der Versicherungsnehmer nicht wegen alles und jedem klagen wird.
Wer berät zu Versicherungen?
Einen Marktüberblick können Versicherungsmakler geben oder Honorarversicherungsberater. Makler leben von Provisionen der Versicherer, die Honorarberater werden vom Versicherungsnehmer bezahlt. Auch die Verbraucherzentrale sucht mit Hilfe von Vergleichsrechnern passende Tarife.

Die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und mittwochs von 15 bis 18 Uhr unter der Servicenummer 09 00 / 1 77 44 43 (1,75 Euro/Minute aus dem Festnetz, bei Anrufen aus Mobilfunknetzen höhere Preise möglich) zu erreichen.