Ein Elternpaar fordert mehr als 11 000 Euro Entschädigung, weil die Stadt ihnen keinen Kitaplatz anbietet. Foto: Judith Sägesser

Muss die Stadt Stuttgart den Eltern eines Kleinkindes rund 11 500 Euro Schadensersatz bezahlen, weil diese mangels Alternative auf eine teurere Privatkita ausgewichen sind? Einen Vergleich hat die Stadt abgelehnt.

Stuttgart - Muss die Stadt Stuttgart den Eltern eines Kleinkinds die Mehrkosten für eine teurere Privatkita bezahlen, weil sie der Familie bis heute keinen Kitaplatz angeboten hat? Diese Frage wollten die berufstätigen Eltern des nun knapp zweijährigen Noah (Name geändert) vor dem Stuttgarter Landgericht klären. Sie klagten aber nicht nur auf Kostenerstattung, sondern auch auf Schadenersatz. Denn, so argumentiert der Vater: „Der Schaden ist uns entstanden, weil die Stadt uns den Rechtsanspruch nicht erfüllt.“

Der Schaden, also die Mehrkosten, bemesse sich nach Aussagen des klagenden Ehepaars für die Betreuung in der Sillenbucher Privatkita von Januar bis November dieses Jahres auf 4317 Euro, der künftige Schaden werde sich für die Betreuung von Dezember 2018 bis 2019 auf weitere 8801 Euro summieren, falls die Stadt der Familie auch weiterhin keinen Kitaplatz anbieten könne. „Wir stehen bis heute auf der Warteliste“, berichtet Noahs Vater am Montag bei der Güteverhandlung vor dem Landgericht. „Wenn uns die Stadt einen Platz anbieten würde, käme Noah sofort in eine städtische Kita“, sagt er.

Stadt hat Kita-Eltern Mehrkosten für Privatkita nur bis 1. April erstattet

Die Sache hat noch eine Vorgeschichte. Mehrere Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Erstattung von Mehraufwendungen für selbst beschaffte Kitaplätze waren zum Nachteil der Stadt ausgegangen. In der Folge hatte die Stadt in diesen und allen damals anhängigen vergleichbaren Fällen die volle Höhe des Mehrpreises erstattet – aber nur bis 1. April 2018. „Kulanzhalber“, wie eine Vertreterin der Stadt erläutert.

Auch Noahs Eltern profitierten von dieser Regelung und erhielten 1455 Euro der Mehrkosten erstattet. Sie wehren sich aber dagegen, dass die Stadt seit 1. April die Übernahme der Mehrkosten von der Höhe der Einkommen abhängig macht, die die Eltern seither offenlegen sollen. Damit orientiert sich die Stadt Stuttgart an einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2017 – es handelte sich um einen Münchner Fall. Darin hatte es entschieden, dass sich die Erstattung von Kita-Mehrkosten an der finanziellen Zumutbarkeit für die Familie orientieren könne. In seiner Begründung gegenüber dem Stuttgarter Landgericht argumentiert Anwalt Mathias Hörnisch als Klägervertreter anders: Der Schaden entstehe den Eltern „ganz und gar unabhängig von ihrem Einkommen“.

Einzelrichter Decker sagt, die Kernfrage sei doch: „Was umfasst überhaupt der Anspruch auf einen Kitaplatz?“ Laut Bundesverwaltungsgericht gebe es zwar einen Anspruch auf eine öffentlich geförderte Betreuung, aber nicht auf eine Betreuung in einer öffentlichen Einrichtung. Und öffentlich gefördert sei die Sillenbucher Privatkita durchaus, wie eine Jugendamtsmitarbeiterin bestätigt. An Noahs Eltern gerichtet erklärt Decker im Hinblick auf die Privatkita: „Sie sind freiwillige Verpflichtungen eingegangen. Ein Schaden ist etwas, was unfreiwillig entsteht.“ Und: „Man durfte sich als Eltern herausgefordert fühlen, eine Privatkita in Anspruch zu nehmen.“ Allerdings räumt Decker auch ein, auch die Stadt hätte die Privatkita benennen können – „hat sie aber nicht“. „Die Stadt hat damit ihre Amtspflicht verletzt“, so Decker.

Richter: „Die Stadt hat ihre Amtspflicht verletzt“

Anwalt Hörnisch ergänzt, im Unterschied zu Privatschulen hätten Eltern bei Kitas gar kein Wahlrecht: „Die Alternative war nicht: öffentliche oder Privatkita, sondern Kita oder keine Kita.“ Da hakt der Richter nach: „Sieht’s da so schlecht aus in Sillenbuch?“ Die Vertreterin der Stadt räumt ein, in Stuttgart sei der Ausbau der Kitaplätze auch aus räumlichen Gründen schwer. Tatsache ist: Noch immer fehlen in Stuttgart mehr als 3000 Krippenplätze – viele vorhandene Plätze können allerdings auch wegen Personalmangels nicht belegt werden. Doch nur wenige Eltern ziehen wegen des Rechtsanspruchs vor Gericht.

Den Gütevorschlag des Richters für einen Vergleich lehnt Ilka Hüftle, die als Anwältin die Stadt Stuttgart vertritt, schon aus grundsätzlichen Erwägungen ab: „Für uns kommt ein Vergleich nicht in Betracht.“ Schließlich verwalte die Stadt Steuergelder, und es könnten auch andere Fälle nachkommen, erklärt sie. Das Risiko, dass das Oberlandesgericht das vielleicht anders sehe, nehme man in Kauf.

Entscheidung des Landgerichts auf 14. Dezember vertagt

Eine Entscheidung in der Sache vertagt Richter Decker auf den 14. Dezember. Erst will die Stadt noch prüfen, ob der kleine Noah die Privatkita in Sillenbuch tatsächlich besucht, was sie bisher offenbar angezweifelt hat. Und Anwalt Hörnisch möchte geklärt wissen, wie viele Nichtstuttgarter Kinder in der Sillenbucher Privatkita denn mitgefördert werden.