Bei öffentlichen Auftritten zeigen sich Thea und Günther Jauch gern. Die Bilder ihrer Hochzeit hätten sie gern für sich behalten. Foto: dpa

Günther Jauch wollte seine Hochzeitsbilder nicht in Zeitschriften sehen. Einige Medien ignorierten den Wunsch. Jauch klagte, mehrmals. Und zog bis zum Europäischen Menschengerichtshof.

Straßburg/Potsdam - TV-Moderator Günther Jauch und seine Frau Thea haben einen langjährigen Rechtsstreit um einen Medienbericht über ihre Hochzeit verloren. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wies am Donnerstag eine Beschwerde des Ehepaars ab, das seine Privatsphäre verletzt sah. In dem Streit ging es um einen Artikel und Fotos in der Zeitschrift „Bunte“.

Vor Hamburger Gerichten hatten Jauch und seine Frau vergeblich auf Schadenersatz geklagt. Auch die Straßburger Richter sahen in der Berichterstattung keine Rechtsverletzung. Die deutschen Gerichte hätten das Recht des Ehepaars auf Privatsphäre sorgfältig gegen das öffentliche Informationsinteresse abgewogen.

Das Paar hatte seine Hochzeit 2006 in einem Potsdamer Schloss mit über 100 Gästen gefeiert. Über ihren Anwalt hatten sie sich vorab Presseberichte verbeten.