Es gibt noch Hunderttausende Versicherte, die sich noch keinen digitalen Ausweis zugelegt haben. Foto: dpa

Etwa 95 Prozent der über 70 Millionen gesetzlich Versicherten haben meist schon die moderne Version mit Lichtbild im Geldbeutel. Wer noch ein altes Exemplar ohne Foto besitzt, sollte sich jetzt sputen.

München - Etwa 95 Prozent der über 70 Millionen gesetzlich Versicherten haben meist schon die moderne Version mit Lichtbild im Geldbeutel. Doch es gibt noch Hunderttausende Versicherte, die sich noch keinen digitalen Ausweis zugelegt haben – sei es aus Bequemlichkeit oder Angst vor Datenmissbrauch. Letztere werden in den nächsten Tagen Post von ihrer Krankenkasse bekommen. Denn am 1. Januar löst die neue elektronische Gesundheitskarte endgültig das bisherige Krankenkassen-Kärtchen ab.

Die Angst, ab 2014 ohne Versicherungsschutz dazustehen, ist allerdings unbegründet. Niemand werde wieder nach Hause geschickt, wenn er 2014 wieder mit seinem alten Ausweis in der Arztpraxis auftauche, sagt Claudia Widmaier, Sprecherin des GKV-Spitzenverbands. Der Verband hat sich längst mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf eine Übergangsfrist bis zum 30. September geeinigt. Bis dahin sei die alte Karte noch gültig.

Zumindest theoretisch. Hartnäckige Verweigerer müssen sich in der Praxis tatsächlich auf Unannehmlichkeiten und Lauferei einstellen. Zwar muss ein Patient immer medizinisch versorgt und vom Arzt behandelt werden. Schließlich hat er als zahlender und ordnungsgemäß Versicherter Anspruch auf die Leistungen seiner Kasse. Allerdings hängt es vom Arzt ab, ob er die alte Karte akzeptiert, sagt Hermann Bärenfänger, Sprecher der Techniker-Krankenkasse.

Kein biometrisches Bild nötig

Lehnt der Arzt die alte Karte ab, greift ein Ersatzverfahren, das bereits heute zum Beispiel bei verloren gegangener Versichertenkarte zum Einsatz kommt: Der Patient kann innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen Nachweis seiner Kasse vorlegen, dass er versichert ist. Schafft er das nicht, darf der Arzt ihm die Kosten privat in Rechnung stellen, auch zum Mehrfachen des Kassensatzes. Dann habe der Patient aber immer noch die Chance, innerhalb von 14 Tagen den Versichertennachweis nachzureichen. Klappt das, muss der Arzt die Privatrechnung wieder zurückziehen.

Grundsätzlich sind Kassenpatienten dazu verpflichtet, ein aktuelles Foto bei ihren Kassen abzugeben – sei es per Post, per Internet oder indem der Kunde bei einer Geschäftsstelle der Kasse vorbeigeht und sich fotografieren lässt.

Ein biometrisches Bild, wie für den Pass notwendig, braucht es nicht. Wichtig ist, dass der Versicherte zu erkennen ist. In Paragraf 291a des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) ist das so festgehalten. Ausnahmen gibt es für Kinder bis 15 Jahren, für Menschen mit Pflegestufe oder wenn die Religion ein Foto verbietet. Diese Versicherten bekommen ihre Gesundheitskarte auch in Zukunft ohne Lichtbild.

Wer in Zeiten von Abhörskandalen und internationaler Datensammelwut skeptisch bleibt, kann sich zunächst einmal damit trösten: An der neuen Gesundheitskarte ist bislang nur das Foto neu, sagt Daniela Hubloher, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen. Später einmal soll die Karte eine Art Zugangsschlüssel zu elektronischen Patientenakten und Arztbriefen sein – in einem vernetzten System von Medizinern, Apotheken, Krankenhäusern und Krankenkassen. Aber nur, wenn der Patient damit einverstanden ist.