Die Tat sei „extrem gravierend und verabscheuungswürdig“, hieß es am Freitag im Urteil. Foto: dpa-Zentralbild

Drei Einbrecher treffen in einer Gartenlaube auf ein junges Pärchen. Sie fallen brutal über das 14-jährige Mädchen her. Fast ein Vierteljahrhundert später führen DNA-Spuren zum dritten Täter - und zu seiner Verurteilung.

Berlin - 24 Jahre nach der Gruppenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens in einer Berliner Gartenlaube ist der letzte der drei Täter verurteilt worden. Das Landgericht verhängte drei Jahre und sieben Monate Gefängnis gegen den heute 47-Jährigen.

Die Tat sei „extrem gravierend und verabscheuungswürdig“, hieß es am Freitag im Urteil. Der Angeklagte hatte zuvor ein Geständnis abgelegt und um Vergebung für die „unmenschliche Tat“ gebeten.

Spontan zur Vergewaltigung entschlossen

Der Mann war laut Urteil im Juli 1993 mit zwei Komplizen auf Diebestour durch die Laubenkolonie im Berliner Stadtteil Köpenick gewesen. In der fünften Laube seien sie der Schülerin und ihrem 15-jährigen Freund begegnet. Das Pärchen hatte mit Erlaubnis der Eltern dort übernachtet.

Die Männer hätten sich spontan entschlossen, die Minderjährige zu vergewaltigen, sagte der Richter. Sie seien mit „erschreckender Hemmungslosigkeit“ vorgegangen. Alle drei Täter hätten das Mädchen vergewaltigt.

Sichergestellte DNA-Spuren führten zwei Jahre nach der Tat zu einem ersten Prozess. Der damalige Angeklagte erhielt fünf Jahre Haft. 2008 wurde ein zweiter Täter verurteilt. Dem jahrelang unbekannten dritten Täter war nach einem Diebstahl 2014 in Paris erstmals eine DNA-Probe entnommen worden. Ein europaweiter Abgleich ergab einen Treffer mit Spuren an Zigarettenkippen, die 1993 am Tatort sichergestellt worden waren. Der 47-Jährige wurde im Mai 2017 in Dänemark verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert.

Opfer leidet noch immer

Der Angeklagte sagte, eigentlich habe er sich 1995 stellen wollen, habe es aber „nicht geschafft“. Weil er und die Mittäter „über das Maß hinaus Alkohol getrunken hatten“, sei es zu dem Überfall auf das Mädchen gekommen. Der Mann ist eigenen Angaben zufolge verheiratet und zweifacher Vater. Sein Gewissen habe ihn wegen der Tat in Berlin geplagt.

Die inzwischen 38-jährige Nebenklägerin war zum Prozess gegen ihren dritten Peiniger nicht persönlich erschienen. Eine Aussage vor Gericht blieb ihr nach dem umfassenden Geständnis des 47-Jährigen erspart. In einem früheren Prozess hatte sie erklärt: „Die Ängste holen mich immer wieder ein.“

Bei Vergewaltigung gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen. In diesem Falle wäre die Tat laut Staatsanwaltschaft erst im September 2028 verjährt. Die Anklägerin hatte vier Jahre Haft verlangt. Der Verteidiger stellte keinen konkreten Antrag.