Auch der Bauzaun konnte zahlreiche Demonstranten im Juni 2011 nicht stoppen. Foto: dpa

Das Landgericht hat einen Gegner von Stuttgart 21 wegen gefährlicher Körperverletzung an einem Polizisten verurteilt. Die vier Mitangeklagten des Mannes kamen glimpflicher davon.

Stuttgart - Am Ende wird es noch versöhnlich. Cornelie Eßlinger-Graf, Vorsitzende Richterin der 4. Strafkammer, bedankt sich bei allen Prozessbeteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit und lobt sogar das Publikum, das sich fast ausschließlich aus S-21-Gegnern zusammensetzt. „Sie haben sich einwandfrei verhalten.“

Hier sei es nicht um Stuttgart 21 gegangen, so die Richterin. „Es ging um Körperverletzung und Landfriedensbruch, auch wenn S 21 natürlich die Kulisse dafür gemalt hat.“

Die Kammer verurteilte den 50-jährigen Haupttäter wegen gefährlicher Körperverletzung eines Zivilbeamten, wegen schweren Landfriedens- und Hausfriedensbruchs zu 15 Monate Gefängnis auf Bewährung. Zwei weitere Aktivisten wurden zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die 19-jährige Frau muss wegen Hausfriedensbruchs 30 Arbeitsstunden ableisten, der Fünfte im Bunde (Hausfriedensbruch und Beleidigung) kommt mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro davon.

Die Angeklagten waren am 20. Juni 2011 nach der Montagsdemonstration gegen S 21 mit Hunderten anderen auf die Baustelle der Grundwasseranlage im Schlossgarten gestürmt, nachdem der Bauzaun niedergetreten worden war. Das allein stelle noch keinen Landfriedensbruch dar, so Eßlinger-Graf. Die Angeklagten müssten sich auch nicht die Sachbeschädigungen anderer Demonstranten in Höhe von 96 000 Euro zurechnen lassen. Weil drei der Angeklagten aber am Zaun gerüttelt und zum Niedertreten der Barriere aufgefordert hätten, seien sie des Landfriedensbruchs schuldig. „Denn dadurch wurde die öffentliche Sicherheit gefährdet“, sagt die Richterin.

„Der Beamte ist weggelaufen. Defensiver kann man sich doch gar nicht verhalten“

Auf dem Gelände war der 50-Jährige schließlich mit dem Polizisten in Zivil aneinandergeraten. Der Beamte war losgeschickt worden, um zwei Festgenommene abzuholen. „Er hat sich rechtmäßig auf dem Gelände befunden und in keiner Hinsicht provoziert“, stellt die Kammervorsitzende klar. Der 50-Jährige, der darauf besteht, der Beamte habe sich nicht als solcher zu erkennen gegeben, drosch dem Polizisten die Faust ins Gesicht. Der Beamte hat den Angeklagten eindeutig identifiziert. Er hatte auch Schläge von hinten gegen den Kopf bekommen. Dieser Schläger konnte nicht identifiziert werden.

An diesen Übergriff schloss sich eine Jagd auf den Polizisten an, wobei sich der 50-Jährige besonders hervorgetan habe, sagt die Richterin. „Der Beamte ist weggelaufen. Defensiver kann man sich doch gar nicht verhalten“, sagt Eßlinger-Graf. Der 50-Jährige holte den Geschädigten ein, beide gingen zu Boden. Andere Demonstranten zogen die zwei Männer schließlich auseinander. Das Opfer habe sich in einem Gefühl „endloser Ohnmacht und Panik“ befunden, so die Richterin. Schlimmer als die leichten Verletzungen sei dessen Traumatisierung, weil der Beamte auch noch befürchten musste, dass man ihm die Waffe wegnehme.

Cornelie Eßlinger-Graf erkennt das Engagement des 50-jährigen Angeklagten gegen S 21 an, aber: „Ohne Ihr Verhalten wäre es nicht zu dem Vorfall mit dem Polizisten gekommen.“ Sie hat allerdings auch eine Kritik an der Polizei parat. Nach dem Übergriff habe man von einem versuchten Tötungsdelikt gesprochen und habe damit einen falschen Eindruck erweckt. „Das war nicht notwendig.“

Ob der Fall damit abgeschlossen ist, bleibt vorerst unklar. Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie Revision einlegt. Dabei geht es ihr wohl um den Freispruch zweier Angeklagter vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs. Und auch der 50-Jährige, für den der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung beantragt hatte, erwägt, ob er gegen sein Urteil in der Revision vorgeht. „Ich muss das aber erst einmal sacken lassen“, sagt er.