Die breite Frustration über die Grundsteuerreform zeigt, wie Digitalisierung auf keinen Fall funktioniert. Der Staat muss dazulernen, meint Redakteurin Bärbel Krauß.
Der Staat hat allen Grund, Abstand zum Wutbürgertum zu halten. Dennoch ist es ihm jetzt bei der Grundsteuerreform unterlaufen, in vielen an sich braven Wohnungs- und Grundbesitzern das innere Wutreservoir aufzuwühlen. Das ist nicht etwa deshalb der Fall, weil die Bürger für ihre Immobilien höhere Steuern zahlen sollen. Für viele Grundsteuerpflichtige kann dies zwar noch kommen, aber so fortgeschritten ist der Reformprozess aktuell noch nicht.
Ärger und Zorn entzünden sich stattdessen daran, dass Bundesregierung und Länder Millionen Privatpersonen republikweit – mit Ausnahme von Bayern – erstmals dazu zwingen, eine Massensteuer auf digitalem Weg zu bearbeiten. Diese Tatsache an sich, so viel vorweg, rechtfertig den vielstimmigen Unmut bei denjenigen nicht, die sich gerade fast oder ganz die Zähne an der digitalen Steuererklärung ausbeißen. Und gerechtfertigt sind Frustration und Kritik.
Nerven darf der Staat schon – aber nicht so
Dennoch gilt: Der Staat darf seinen Bürgern etwas abverlangen und dabei sogar auch einmal unbequem werden. Steuerpflichtige sind zur Auskunft verpflichtet. Und fast dreißig Jahre nachdem der frühere Bundeskanzler Helmut Kohl mit dem Begriff „Datenautobahn“ nichts anfangen konnte, ist es vielleicht sogar hohe Zeit, dass eine massenwirksame Bürgerpflicht gegenüber dem Staat erstmals am Computer abzuwickeln ist – Härtefälle ausgenommen.
Es ist gut, dass wenigstens ein Teil der Grundsteuerpflichtigen ihre digitale Erklärung störungsfrei und mit überschaubarem Zeitaufwand im Netz erledigen können. Aber an der Qualität des staatlichen Computerprogramms liegt das nicht. Viel zu hoch ist die Zahl derjenigen, die an der Steuersoftware Elster zu verzweifeln drohen. Sie ist nach interner Behördenlogik aufgebaut, unübersichtlich, sperrig im Umgang und verstört mit zum Teil unverständlichem Bürokratensprech und missverständlichen Hilfsvorschlägen. Was dem Programm fehlt, ist die konsequente Ausrichtung an den Nutzern und am Wissensstand von Laien. Dass das Stuttgarter Finanzministerium mittlerweile viele und gute gemachte flankierende Hilfestellungen anbietet, ändert das Grundproblem nicht. Will der Staat „Behördenkram“ öfter und selbstverständlicher auf digitalem Weg erledigt haben, muss das dramatisch einfacher werden für die Bürger.
Abschreckendes Beispiel
Die Grundsteuerreform hätte ein Meilenstein staatlicher Digitalisierung werden müssen. Dazu hätte sie mit strategischem Ehrgeiz als Pilotprojekt, das weit über den Steuerbereich hinausweist, verstanden, vorbereitet und abgewickelt werden müssen. So betrieben hätte die Grundsteuererklärung zum Eisbrecher vielfältiger Digitalisierungsinitiativen von Behörden werden können. Geschehen ist das Gegenteil. Als digitales Reformvorhaben haben Bund und Länder die Sache komplett vergeigt. So wie es ist, ist staatliche Digitalisierung eine Zumutung.
Dies allein bei den bayerischen Steuerbehörden abzuladen, die für Elster zuständig sind, wäre zu einfach. Macht man sich den demografischen Wandel bewusst und den Fachkräftemangel, den das nicht nur in Unternehmen, sondern auch auf allen staatlichen Ebenen auslöst, dann gibt es keine Alternative zur Digitalisierung amtlicher Vorgänge. Dabei rasch voranzukommen ist ein eminentes gesamtstaatliches Interesse. Und wenn die Grundsteuerreform als Eisbrecher der Digitalisierung schon gescheitert ist, dann muss sie jetzt wenigstens als Lehrstück begriffen werden, wie viel der Staat auf diesem Feld dazuzulernen hat. Denn so, wie bei der Grundsteuerreform vorgeführt, findet der Staat als digitaler Akteur nie Akzeptanz.