Wer eine Immobilie besitzt, muss bis 31. Oktober die Grundsteuererklärung abgeben. Das macht der Staat den Betroffenen ziemlich schwer. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Bei der Grundsteuererklärung brauchen Bürger im Land primär bei einer Frage Klarheit. Doch im Protokoll hat Elster genau diesen Punkt vermasselt. Was man jetzt wissen muss.

Der Ärger mit der Grundsteuererklärung nimmt kein Ende. Diesmal geht es um das Elster-Protokoll, das man vor dem Absenden des Digital-Formulars ausdrucken kann, um seine Angaben für die eigenen Unterlagen zu dokumentieren. Denn es stiftet an einer ganz zentralen Stelle Verwirrung statt Klarheit. Dieser Punkt ist für die Steuerpflichtigen entscheidend: die Frage nämlich, ob das bebaute Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird oder nicht. Von der Antwort hängt ab, ob man künftig 30 Prozent weniger oder den vollen Satz Grundsteuer zahlen muss. Weil Wohnraum so knapp ist, werden Gebäude, die überwiegend dem Wohnen dienen, in Baden-Württemberg von der Landesregierung steuerlich privilegiert: Die Besitzer erhalten einen Steuerabschlag.