Die meisten Kommunen können laut Finanzministerium den Hebesatz der Grundsteuer senken, ohne Einbußen zu riskieren. Für Hausbesitzer kann es trotzdem teuer werden.
Alle neun Großstädte in Baden-Württemberg können ihre Hebesätze bei der Grundsteuer für Wohn- und Gewerbeimmobilien erheblich senken, ohne Mindereinnahmen durch die vom nächsten Jahr an geltende Grundsteuerreform zu riskieren. Das ergibt sich aus dem Transparenzregister zur Aufkommensneutralität, das das Stuttgarter Finanzministerium im Laufe dieses Montags im Internet veröffentlicht.
Damit beginnt nach den jahrelangen Vorarbeiten jetzt der Endspurt zur neuen Grundsteuer, die alle Immobilienbesitzer ab Januar 2025 bezahlen müssen. In den nächsten Monaten werden die 1101 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ihre neuen Hebesätze beschließen. Erst dann steht fest, wer für sein jeweiliges Grundeigentum mehr oder weniger Steuer zahlen muss.
Kommunen können frei entscheiden
In dem Register definiert das Haus von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) für jede Kommune im Land einen Korridor, der einen aufkommensneutralen Hebesatz gewährleistet. Die Angaben sind unverbindlich. Den Kommunen steht es frei, aufgrund ihrer Kassenlage oder wegen politischer Schwerpunktsetzungen ihre Steuersätze anders festzulegen. Allerdings haben die Kommunalverbände Aufkommensneutralität bei der Umsetzung versprochen, nachdem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 die Grundsteuerreform notwendig gemacht hat.
Als Orientierung dienen können die Angaben aus dem Transparenzregister (siehe Tabelle) bei aller Unverbindlichkeit sowohl für die Kämmerer in Städten und Gemeinden als auch für die Bürger. Unter den Großstädten attestiert das Register, der Landeshauptstadt Stuttgart den größten Spielraum: Hier kann der Hebesatz um mindestens 67 Punkte sinken (siehe nebenstehende Tabelle), ohne dass die Grundsteuereinnahmen einbrechen. Auch in Freiburg und Heidelberg sind große Hebesatzsenkungen möglich (61 Prozentpunkte); in Ulm und Pforzheim ist der Spielraum mit zwölf Punkten geringer. Auch für die Städte im Stuttgarter Umland lässt das Register durchweg Hebesatzsenkungen realistisch erscheinen.
Nach Auskunft des Finanzministeriums gilt das insgesamt für 71 Prozent der Kommunen im Südwesten. Bei sieben Prozent könnte der Hebesatz etwa gleich bleiben. 22 Prozent der Kommunen müssten ihren Hebesatz erhöhen, damit die Einnahmen aus der Grundsteuer stabil bleiben. Darunter sind, wie Stichproben ergeben haben, viele kleine Dörfer und eine erhebliche Zahl mittlerer Städte. Laiz, der Wohnort von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, zählt als Teilort von Sigmaringen übrigens auch dazu.
Gewissheit gibt es wohl erst 2025
Den Immobilienbesitzern, die schon lange wissen wollen, wie viel Grundsteuer sie von 2025 an zahlen müssen, bringt das Transparenzregister im Internet zwar noch keine Klarheit in der entscheidenden Frage – wie viel sie selbst zahlen müssen –, aber immerhin einen großen Vorteil: Mit den Angaben zu ihrer Kommune und dem Grundsteuermess- sowie dem Grundsteuerwertbescheid, den sie vom Finanzamt bereits erhalten haben, können sie erstmals auf einer realistischen Grundlage taxieren, wie hoch ihre künftige Belastung etwa ausfallen dürfte.
Die Betonung liegt ausdrücklich auf „etwa“. Denn die Kommunen sind nicht an die „Anhaltspunkte“ aus dem Register gebunden. Dennoch machen die Angaben dort irreführende Kalkulationen von Steuerpflichtigen endgültig obsolet, bei denen neue Bodenrichtwerte auf alte Hebesätze angewandt worden sind. Gewissheit über die künftige Belastung gibt es für die Grundstückseigner wohl erst 2025. Das Finanzministerium erwartet, dass die finalen Grundsteuerbescheide der Kommunen „voraussichtlich Anfang kommenden Jahres“ verschickt werden.
Was auf Immobilienbesitzer zukommen kann
Auf Grundlage des Transparenzregisters hat unsere Redaktion ohne Gewähr einige Beispiele durchgerechnet. Demnach würde der Besitzer eines Zweifamilienhauses auf einem 871 Quadratmeter großem Grundstück in Weingarten (Bodenrichtwert 460 Euro, Hebesatzkorridor 182 – 202) von 2025 an etwa 663 bis 736 Euro Grundsteuer bezahlen. Zuletzt waren es 211 Euro. In Beispiel zwei hat ein Tübinger Einfamilienhausbesitzer mit 1181 Quadratmeter großem Grundstück (Bodenrichtwert 885 Euro) bisher 1493 Euro Grundsteuer bezahlt. Beschließt Tübingen einen aufkommensneutralen Hebesatz, können es für das Grundstück künftig rund 2406 bis 2653 Euro werden.
In Hechingen waren für ein Zweifamilienhaus (996 Quadratmeter Grund, Bodenrichtwert 180 Euro) bisher 126 Euro Grundsteuer fällig. Laut Transparenzregister könnte die Steuerlast bei einem aufkommensneutralen Hebesatz (Korridor 333 – 368) künftig bei 543 bis 600 Euro liegen.
Fast sechs Millionen Grundstücke im Land neu bewertet
Ein Freiburger Einfamilienhaus (1446 Quadratmeter Grund, Bodenrichtwert 1450 Euro) schlug zuletzt mit 711 Euro Grundsteuer zu Buche; künftig zeichnet sich laut Transparenzregister ein Betrag zwischen 4064 bis 4483 Euro ab.
Der Besitzer eines Zweifamilienhauses in Böblingen auf 1291 Quadratmeter großem Grundstück (Bodenrichtwert 1050 Euro) hat zuletzt 701,28 Grundsteuer entrichtet. Laut Transparenzregister könnte der Betrag auf 2273 bis 2520 Euro steigen, wenn die Kommune die Aufkommensneutralität beachtet.
Für die Grundsteuerreform wurden fast sechs Millionen Grundstücke neu bewertet. Wer selbst rechnen will, braucht seine beiden Grundsteuerbescheide vom Finanzamt und die Angaben des Transparenzregisters. Wie die Rechnung geht, wird auch erklärt.
D ie Steuer können Sie hier auf dieser Seite errechnen: https://fm.baden-wuerttemberg.de/transparenzregister