In den nächsten Monaten klärt sich, wer künftig wie viel Grundsteuer bezahlen muss. Foto: dpa/Jens Büttner

Auf der Zielgeraden wird sich zeigen, ob die Grundsteuerreform im Land Unwuchten hat. Falls ja, müssen Land und Kommunen gegensteuern, meint unsere Autorin Bärbel Krauß .

Seitdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die alte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, zieht sich die Umsetzung der dadurch notwendig gewordenen Reform. Die letzten Meter dieses Marathons sind entscheidend. Denn erst mit dem Beschluss ihres Gemeinderats wird für Millionen Grundbesitzer klar, ob und wie viel mehr oder weniger Grundsteuer sie ab 2025 zahlen müssen. Bisher waren alle Berechnungen Spekulation mit hohem Gruselfaktor.

 

Mit dem Transparenzregister gibt es erstmals eine realistische Kalkulationsgrundlage. Natürlich sind die Angaben nicht bindend. Jede Kommune kann davon abweichen, etwa weil sie verschuldet ist oder teure Projekte beschlossen hat. Aber losgelöst von der gewachsenen fiskalischen Lage werden die Hebesätze nicht festgelegt. Deshalb bietet das Register Orientierung.

Klar ist, dass viele Grundbesitzer mehr zahlen müssen, auch wenn ihre Kommune den Hebesatz senkt. Das liegt in der Logik der Sache: Die alten Einheitswerte sind jahrzehntelang gleich geblieben, Grund und Boden aber im Wert gestiegen. Viele Grundstücke waren zu niedrig taxiert. Der Sinn der Reform ist es, diese Schieflage zu korrigieren. Das ist notwendig und legitim. Aber: In den nächsten Monaten wird sich zeigen, ob das Landesgrundsteuergesetz systemische Unwuchten hat und zu Überlastungen führt. Wenn ja, müssen Land und Kommunen gegensteuern – und zwar koordiniert.