Finanzministerin Sitzmann will eine Debatte über das künftige Grundsteuermodell Foto: dpa/Sina Schuldt

Bis Ende 2024 müssen die Länder die Grundsteuerreform umsetzen. Finanzministerin Edith Sitzmann legt den Fraktionen eine Alternative zum Bundesmodell vor. Die ist allerdings teurer.

Stuttgart - Rund 1,8 Milliarden Euro Grundsteuer fließen jedes Jahr in die Kassen der 1101 Kommunen im Südwesten. Damit das auch über das Jahr 2024 hinaus klappt, muss Baden-Württemberg die vom Bund beschlossene Grundsteuerreform umsetzen. In einem Schreiben an die Fraktionen von Grünen und CDU hat Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) nun ein mögliches Modell für das Land zur Diskussion gestellt. Das so genannte Bodenwert-Modell orientiert sich an der Fläche eines Grundstücks sowie am Bodenrichtwert. Diesen legen die Gutachterausschüsse in den Kommunen fest. Flurstücke in bevorzugten Lagen werden höher bewertet als Flächen etwa an einer viel befahrenen Straße.

Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte die bisherige Besteuerung für verfassungswidrig erklärt, weil sie auf überalterten Grundstückswerten beruhte. In der vergangenen Woche hatte der Bundesrat nach langem Tauziehen ein Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer verabschiedet. Die Länder müssen nun entscheiden, ob sie sich dem so genannten Bundesmodell anschließen oder ob sie ein eigenes Steuermodell entwickeln.

Neubewertung von 35 Millionen Grundstücken

Das Modell des Bundes berücksichtigt neben der Grundstücksfläche auch die Art, Fläche und das Baujahr von Immobilien, die sich darauf befinden. Mehrere Länder hatten dies abgelehnt, unter anderem wegen des hohen Aufwandes zur Erfassung der Gebäude. Von 2022 an müssen in jedem Fall alle 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Nach dem Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sollen auch die durchschnittlichen Mieten in der betreffenden Wohnlage berücksichtigt werden. Der Bund entwickelt eigens eine Computersoftware. An den Kosten dafür sind auch die Länder beteiligt – Baden-Württemberg muss fünf Millionen Euro besteuern.

Die Länder können aber auch ein eigenes Modell entwickeln. Bayern hat schon vor längerem ein wertunabhängiges Modell angekündigt – Genaueres liegt allerdings noch nicht vor. Finanzministerin Sitzmann hat nun mit dem Bodenwertmodell einen Alternativvorschlag entwickeln lassen, der den Wert von Flächen berücksichtigt.

Landesmodell würde teurer

Um ein eigenes Modell zu entwickeln, sind allerdings zusätzliche 42 Millionen Euro notwendig, die im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsberatungen bereitgestellt werden müssten. „Nur so kann sichergestellt werden, dass nach einer politischen Entscheidung für ein Landesmodell die erforderliche europaweite Ausschreibung erfolgen kann, heißt es in dem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt. Das Modell wird auch von mehreren Oberbürgermeistern im Südwesten unterstützt.

In Baden-Württemberg müssen insgesamt 5,6 Millionen Flächen und Immobilien neu bewertet werden. Danach müssen die Finanzämter Messbescheide versenden und die Kommunen nach Festlegung der Hebesätze Steuerbescheide verschicken. Für die Umsetzung der Grundsteuerreform sollen auch schrittweise 500 zusätzliche Stellen in der Finanzverwaltung geschaffen werden. Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/21 sind dafür 150 Stellen vorgesehen.