Die Justiz gibt dem Gesetzgeber Spielraum. Der Wähler kann ihn goutieren, muss es aber nicht, kommentiert Christian Gottschalk.
Es gibt viele Ansatzpunkte, um das Grundsteuergesetz des Landes zu kritisieren. Dass die Eigentümer von Bankenpalästen künftig weniger bezahlen müssen, die Eigentümer von kleinen Häuschen aber häufig mehr, ist nur einer von ihnen. Dass die Ungleichbehandlung im Vergleich der Bundesländer untereinander zunehmen wird, ein anderer, dass man sich als Steuerzahler so gut wie nicht gegen die Bewertung seines Eigentums wehren kann, ein weiterer.