Nächste Woche fällt wohl die Entscheidung, ob die Frist bei der Grundsteuer verlängert wird. Immobilienbesitzer in Baden-Württemberg können sich schon jetzt zurücklehnen.

Die meisten Grundstücks- und Immobilienbesitzer in Baden-Württemberg und in ganz Deutschland haben ihre elektronische Grundsteuererklärung noch vor sich. Bei vielen von ihnen wird Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) offene Türen einrennen mit seinem Vorschlag, die ursprünglich bis zum 31. Oktober laufende Abgabefrist „um einige wenige Monate“ zu verlängern.

In den Ländern, denen diese Entscheidung obliegt, hat Lindner damit ein vielfältiges Echo ausgelöst. Brandenburg ist beispielsweise dafür. Sachsen, Berlin und Nordrhein-Westfalen sind dagegen. Bayern dringt auf ein einheitliches Vorgehen und auf eine Entscheidung im Länderkreis. Wahrscheinlich wird sie kommenden Donnerstag fallen, denn da trifft sich die Finanzministerkonferenz zur turnusmäßigen Beratung, und die Grundsteuer steht auf der Tagesordnung.

Land behält pragmatischen Kurs bei

Für die Betroffenen in Baden-Württemberg ist – ausnahmsweise – ziemlich unerheblich, was die Ministerrunde in der Fristenfrage beschließt. Denn Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) hat sich bisher zwar nie offensiv für eine Fristverlängerung stark gemacht. Faktisch aber hat er die Weichen längst so gestellt, dass die Finanzverwaltung den Bürgern mehr Zeit einräumt: Nicht Ende Oktober wird es mit dem Abgabetermin ernst, sondern zur Jahreswende.

Parallel zu Lindners Vorstoß zur Fristverlängerung hat das Stuttgarter Finanzministerium noch einmal genau darauf hingewiesen. „Wer seine Erklärung bis Ende Oktober noch nicht abgegeben hat, sollte dies dann unverzüglich nachholen“, heißt es freundlich in der Pressemitteilung. Mit Mahnungen und Druck müssen Betroffene im Südwesten ohnehin vorerst nicht rechnen. „Erinnerungen“ wird das Finanzamt im ersten Quartal 2023 all jenen Bürgern schicken, die ihre Grundsteuererklärung auch gegen Jahresende noch nicht geschafft haben.

Insgesamt fast sechs Millionen Grundstücke müssen in Baden-Württemberg neu deklariert werden. Eingegangen sind bisher lediglich 1,5 Millionen Erklärungen – das sind laut Finanzministerium 27 Prozent.

Acker- und Waldbesitzer sind ab 2023 an der Reihe

Wenn die Häusles- und Wohnungsbesitzer mit der Sache durch sind, rückt allmählich die zweite Etappe des steuerpolitischen Großprojekts ins Blickfeld: die Grundsteuerreform für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A). Die Wald-, Acker- und Kleingartenbesitzer in Baden-Württemberg bekommen Anfang 2023 per Behördenbrief das Aktenzeichen und einige grundstücksbezogene Informationen zugeschickt. Sie sollen laut Finanzministerium das Ausfüllen der Erklärung erleichtern.