Die Grundsteuer ist ein wesentlicher und vor allem sicher kalkulierbarer Einnahmeposten für die Kommunen. Foto: dpa/Büttner

Etliche Eigentümer haben Bescheide über Mini-Beträge erhalten und fragen sich, ob der Aufwand nicht weit über dem Ertrag liegt. Das Finanzministerium zeigt eine Lösung auf.

Die Gewerbesteuereinnahmen in der Landeshauptstadt gehen dramatisch zurück. Inzwischen erhalte man „täglich Rückforderungen für Gewerbesteuerzahlungen nicht nur für 2025, sondern auch für 2024. Wir werden überrollt“, berichtete Jürgen Vaas, der Leiter der Stadtkämmerei, in der letzten Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause. Angesichts des dramatischen Einnahmeschwundes freut man sich über jede Konstante auf der Habenseite. Die Grundsteuer ist eine solche, über die man als Stadt mit dem Hebesatz sogar selbst gebietet. 160 Millionen Euro soll der Obolus der Grundstücksbesitzer (und Mieter) auch in diesem Jahr wieder einspielen.

 

Bescheid für zehn Cent Grundsteuer im Jahr

Dabei spielt es für die Entscheider im Rathaus offenbar keine Rolle, wenn dem einen oder anderen Euro aus der Grundsteuer ein Verwaltungsaufwand entgegensteht, der im Einzelfall höher ist als die jeweilige Einnahmeposition. Die seit diesem Jahr nach neuem Modus erhobene Grundsteuer hat nicht nur extreme Aufschläge, sondern auch eine nicht abschließend benennbare Zahl neuer Veranlagungen ans Licht gebracht, bei der der in den Amtsstuben betriebene Aufwand deutlich über dem Ertrag liegen dürfte. Bei zehn Cent Grundsteuer pro Jahr für ein kleines Gartengrundstück in Stuttgart-Hofen wiegt bereits das Postwertzeichen für den amtlichen Bescheid schwerer als die Münze, die in der Stadtkasse klingelt.

Abhilfe, teilte die Stadt im Frühjahr mit, sei ihr nicht möglich, denn die Grundsteuer finde sich nicht in der im fernen Berlin gefertigten Kleinbetragsverordnung. Man folge den Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) zur Anwendung eben dieser Verordnung. Um den Knoten um die Kleinbeträge zu lösen, trafen sich Fachleute von Städtetag, Gemeindetag, Gemeindeprüfungsanstalt und Innenministerium im Juli. Das Finanzministerium hält die Sache danach für abgeschlossen. Es habe „Einvernehmen bestanden“, dass wegen eines Verweises im Landessteuergesetz (auf die Abgabenverordnung) „die Festsetzung der Grundsteuer u.a. dann unterbleiben kann, wenn zu erwarten ist, dass die Kosten der Festsetzung und Erhebung außer Verhältnis“ zur Steuereinnahme stehen würden. Das gelte für einen Betrag „auch über 25 Euro hinausgehend“. Die Gemeindehaushaltsverordnung diskutierten die Fachleute nicht mehr im Detail. Man sie einig gewesen, dass der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz beachtete werden müsse. Auch auf Beträge unter 10 Euro könne man nur verzichten, wenn die Erhebung dieser unwirtschaftlich sei. Letztlich könne jede Kommune nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei der Grundsteuer nun selbst entscheiden, so das Finanzministerium.

Treffen der Fachleute

Stadt kann Kosten nicht nennen

Ganz so frei fühlt sich die Landeshauptstadt nicht. Bei der Besprechung sei „kein abschließendes Ergebnis gefunden“ worden, heißt es. Das sei die Aussage des Städtetages. Deshalb werde mach auch keine Daten ermitteln. Eine Zahl immerhin nennt die Stadtverwaltung auf Nachfrage: Insgesamt wurden rund 1900 Grundsteuerbescheide versendet, bei denen die Steuer pro Jahr weniger als zehn Euro beträgt. Würde Stuttgart auf diese verzichten, würde sie demnach maximal 19 000 Euro im Jahr verlieren. Wie viele Bescheide bis zu 25 Euro ausgestellt wurden, könne die Stadt voraussichtlich bis 21. August ermitteln.

Was die Ausstellung eines Bescheides die Verwaltung koste, wisse man nicht, denn „eine Kalkulation zu den Kosten liegt nicht vor“. Das erstaunt, denn die Stadt verfügt über ein ausführliches Gebührenverzeichnis (48 Seiten, ohne Friedhofsgebühren). Diverse Kosten sind darin akribisch gelistet. Eine Viertelstunde Verwaltungsarbeit muss je nach Schwierigkeitsgrad mit 21 (Ordnungsamt) bis 45,20 Euro (Baurechtsamt) abgegolten werden. Die Werte werden immer wieder aktualisiert.

Steuerzahlerbund spricht von Geldverschwendung

Der Bund der Steuerzahler e.V. im Land, der auf die Klärung gedrängt hatte, appelliert an alle Kommunen, ihr Ermessen auszuschöpfen. „Es geht um Geldverschwendung, wenn die Verwaltungskosten für die Grundsteuer im Einzelfall höher sind als ihr Ertrag“, so Sprecher Daniel Bilaniuk. Ein Verzicht auf Bagatellbeträge bei der Grundsteuer, die nicht im Verhältnis zum Aufwand stünden, sei daher im Sinne aller Bürger.

Bei der Landeshauptstadt will man eine „endgültige Entscheidung“ abwarten. Eine Landesregelung wird es aber nicht geben, hat das Finanzministerium klargestellt. Dort befürchtet man, dass ein Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht zu Ausgleichsforderungen der Kommunen führen könnte.