Eigentlich sollten die Hebesätze bei der neuen Grundsteuer aufkommensneutral sein. In Weil der Stadt und Wimsheim liegen sie aber über der Empfehlung des Finanzministeriums. Warum?
Sie beschäftigt Vermieter und Häuslebesitzer, Kommunen und Juristen, lässt manchen frohlocken und andere erzürnen: Die Grundsteuerreform. Seit diesem Jahr wird die Grundsteuer, die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihren Grundbesitz zahlen müssen, anders berechnet. Das alte System hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt. Vielerorts angepasst wurden in diesem Zuge auch die kommunalen Hebesätze – und die liegen in Baden-Württemberg, das zeigt eine Recherche unserer Zeitung, in einem Drittel der Kommunen über der vom Finanzministerium empfohlenen Obergrenze.