Die Bürger vieler Kommunen im Kreis Ludwigsburg warten noch auf ihren Grundsteuerbescheid, um endgültig zu wissen, wie viel sie seit dem Inkrafttreten der Reform zahlen müssen. Ein Überblick über alle Städte und Gemeinden.
Im Januar und Februar werden die Grundsteuerbescheide für knapp 5,6 Millionen Grundstücke in Baden-Württemberg erwartet – auch im Kreis Ludwigsburg. Damit wissen die Steuerpflichtigen nach langer Unsicherheitsphase endlich, wie viel Grundsteuer sie seit dem Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar bezahlen müssen. Grund für die Neuberechnung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, das in einer Entscheidung 2018 die alte Regelung gekippt hatte, da die bisherige Bemessungsgrundlage verfassungswidrig ist.
Wann die Kommunen im Kreis Ludwigsburg voraussichtlich mit dem Versand der Bescheide starten, hat unsere Redaktion abgefragt. Teilweise sind die Bescheide bereits zugestellt worden, teilweise können die Kommunen kein genaues Datum mitteilen, weil noch unklar ist, wann die Unterlagen aus dem Druck kommen. Manche Kommunen haben wiederum ein Datum oder ein grobes Zeitfenster genannt.
Ein Überblick über die Kommunen in alphabetischer Reihenfolge.
- Kalenderwoche drei: 13. bis 19. Januar
- Kalenderwoche vier: 20. bis 26. Januar
- Affalterbach: Ende Januar
- Asperg: 10. Januar
- Benningen: 10. Januar
- Besigheim: 28. Januar
- Bietigheim-Bissingen: Februar
- Bönnigheim: 13. bis 25. Januar
- Ditzingen: 10. Januar
- Eberdingen: 10. Januar
- Erdmannhausen: 9. Januar
- Erligheim: Februar
- Freiberg am Neckar: 28. Januar
- Gemmrigheim: 13. bis 25. Januar
- Gerlingen: 10. Januar
- Großbottwar: Ende Januar
- Hemmingen: 2. bis 4. Januar
- Hessigheim: 13. bis 18. Januar
- Ingersheim: 20. Januar
- Kirchheim: 6. bis 11. Januar
- Korntal-Münchingen: 20. Januar
- Kornwestheim: 20. Januar
- Löchgau: 20. bis 25. Januar
- Ludwigsburg: 20. Januar
- Marbach am Neckar: Anfang Februar
- Markgröningen: 20. Januar
- Möglingen: 28. Januar
- Mundelsheim: Anfang Januar
- Murr: 7. Januar
- Oberriexingen: Ende Januar
- Oberstenfeld: 10. Januar
- Pleidelsheim: 2. bis 11. Januar
- Remseck: Dezember 2024
- Sachsenheim: Ende Dezember 2024, Anfang Januar
- Schwieberdingen: 20. Januar
- Sersheim: 7. bis 18. Januar
- Steinheim: Februar
- Tamm: Zustellung bis 28. Januar
- Vaihingen: 10. Januar
- Walheim: Anfang Dezember 2024
Die Grundsteuer B, die für betriebliche und private Grundstücke fällig wird, berechnet sich laut Finanzministerium aus der Größe des Grundstücks, dem Wert des Bodens, einer gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl und dem Hebesatz, den die Kommunen selbst festlegen.
Auf seiner Internetseite nennt das Finanzministerium das Beispiel eines Einfamilienhauses, das auf einem 400 Quadratmeter großen Grundstück steht. Für dieses Grundstück hat ein unabhängiger Gutachterausschuss einen Wert von 250 Euro pro Quadratmeter festgesetzt. Die Beispielgemeinde hat zudem einen Hebesatz von 350 Prozent angesetzt. In diesem Fall würden für das Grundstück knapp 320 Euro Grundsteuer im Jahr fällig. Der Vermieter darf die Grundsteuer zu 100 Prozent auf seine Mieter umlegen.