Die sich abzeichnenden Änderungen bei der Grundsteuer beschäftigen Finanzbürgermeister Michael Föll. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Das Bundesverfassungsgericht wird wohl sehr bald eine andere Ermittlung von Grundsteuerbeträgen verlangen. Die Stuttgarter Stadtverwaltung hofft, dass ihre aktuellen Steuerbescheide dadurch nicht zur Makulatur werden.

Stuttgart - Das deutsche Modell der Grundsteuer-Erhebung steht wie berichtet auf der Kippe, der Gesetzgeber muss sich voraussichtlich eine neue Berechnungsart einfallen lassen – doch vorerst geht es weiter wie gehabt. Die Stadt Stuttgart verschickt soeben an Grundstückseigentümer die Bescheide über die Grundbesitzabgaben, bei denen neben der Müllabfuhr und dem Niederschlagswasser die Grundsteuer relevant ist. Vor wenigen Tagen hat man die Zahlungspflichtigen im Amtsblatt darauf eingestimmt. Am 15. Februar wird die erste vierteljährliche Rate für 2018 eingezogen.

Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) kann – wie viele Amtskollegen in Deutschland – nur hoffen, dass ihm jetzt kein Strich durch die Rechnung gemacht wird. Zumindest nicht in diesem Jahr. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar bei einer Verhandlung zu Wochenanfang schon erkennen lassen, dass die allgemeine Berechnungsart wegen Ungerechtigkeiten gekippt werden könnte; aber im Fall der Fälle hofft Föll auf eine ausreichend lange Übergangsfrist bis zu einer neuen Regelung. „Würde es keine Frist geben und dürften wir die Grundsteuer in diesem Jahr nicht erheben, wäre das der Super-Gau“, sagt er. Denn die Grundsteuer bringt jährlich etwa 155 Millionen Euro in Stuttgarts Stadtkasse. Würden die Verfassungsrichter gar Rückzahlungen verlangen, „wäre es der Super-super-Gau“, so Föll. Doch mit dem Schlimmsten will der Bürgermeister nicht rechnen. Bisher habe das Bundesverfassungsgericht in Urteilen in der Regel angemessene Fristen gesetzt und Verfassungsverstöße bis zur Neuregelung nach Möglichkeit toleriert. Daher hofft Föll, dass die Stadtkämmerei die Bescheide nicht aufheben oder aussetzen muss.

Ungleichgewicht zwischen Ost und West

Sein eigenes Urteil über die bisherige Berechnungsweise ist gespalten. Zwischen West und Ost scheine es tatsächlich ein Ungleichgewicht und daher möglicherweise auch Ungerechtigkeit zu geben, meint er – denn im Westen werden sogenannte Einheitswerte auf Basis des Jahres 1964 zugrunde gelegt, im Osten solche auf der Basis von 1935. Die Zahlen hält Föll aber nicht grundsätzlich für veraltet: „Die Einheitswerte wurden nicht auf dem Stand von 1964 eingefroren, sondern im Lauf der Zeit fortgeschrieben.“

Welche neue Berechnung wünschenswert wäre, darüber gehen auch in Stuttgart die Meinungen auseinander. Der Mieterverein plädiert wie der Deutsche Mieterbund für eine Steuer nur auf den Boden. „Dann würden unbebaute Grundstücke weniger gehortet werden“, sagt Vereinschef Rolf Gaßmann. Und der Berechnungsaufwand wäre denkbar einfach, hat über ein derartiges Modell auch der Tübinger OB Boris Palmer (Grüne) schon gesagt. Der Grundstückswert wird ohnehin alle paar Jahre amtlich taxiert und in Karten über Bodenrichtwerte aufgenommen. Der Esslinger OB Jürgen Zieger (SPD), der nach wie vor mit knapp 18 Millionen Euro Einnahmen rechnet, empfiehlt ebenfalls, unbebaute private Grundstücke höher zu besteuern, um den Wohnungsbau beschleunigen.

Haus- und Grundbesitzer gegen Bodensteuer

Beim Haus- und Grundbesitzerverein Stuttgart hält man von einer reinen Bodensteuer aber wenig. „Der Bodenrichtwert bildet nicht den wahren Wert der Liegenschaft ab“, sagt Geschäftsführer Ulrich Wecker. Gerechter sei es, differenziert Werte für unbebaubare sowie bebaubare und bebaute Fläche einzubeziehen. Die Verkehrswerte von Liegenschaften heranzuziehen, komme nicht in Frage. „Die sind alle zwei Jahre veraltet“, so Wecker. Zudem sei die Ermittlung aufwendig, obwohl man nicht alle rund 300 000 Wohnungen einzeln bewerten müsse, weil für nicht aufgeteilte Mietshäuser jeweils ein Bescheid erstellt werde.

Dennoch wäre der Aufwand groß. Bei bundesweit gut 35 Millionen Grundstücken könnten die Bewertungen bis zu zehn Jahre dauern, befürchteten Interessenvertreter beim Gerichtstermin. Personal dafür gäbe es kaum. Der Reiz der Arbeit wäre begrenzt: „Mit Kaffee und Kuchen würde man die Schätzer nicht empfangen“, scherzt Bürgermeister Föll. Das müsste allerdings nicht seine Sorge sein, denn diese Bewertungen wären Aufgabe der Landesverwaltung.

„Es wird Gewinner und Verlierer geben“

Föll hofft dennoch, dass der ganz große Aufwand zu vermeiden ist, ohne dass es auf eine reine Bodensteuer hinausläuft. Die scheint ihm nicht gerecht zu sein, denn Alt- und Neubauten auf einem Grundstück seien eben nicht gleich viel wert. Er neigt dem Modell zu, das bereits 14 von 16 Bundesländern und die kommunalen Spitzenverbände befürwortet haben, das aber vom Gesetzgeber nicht umgesetzt wurde. Egal, was tatsächlich komme – „es wird Gewinner und Verlierer geben“, sagt Föll. Unterm Strich könne und solle man das Steueraufkommen auf dem jetzigen Niveau lassen. Die Kommunen könnten mit der Wahl der Grundsteuerhebesätze das Aufkommen austarieren.

So sieht es auch der Ludwigsburger Kämmereileiter Ulrich Kiedaisch, der 2018 rund 16,5 Millionen Euro an Einnahmen erwartet und darum im Moment auch nicht bangt, weil auch er zumindest mit einer gewissen Übergangsfrist rechnet. Er hält ein Flächenmodell bei der Berechnung für unaufwendiger, formuliert aber vor allem ein Interesse: dass es möglichst bald eine rechtskonforme Lösung gibt. Dass die am Ende nicht teurer wird für alle Steuerzahler zusammen, darauf baut auch Ulrich Wecker von Haus und Grund: „Die Politik steht im Wort, dass die Reform keine Hintertür für Steuererhöhungen wird.“