Auch wer im Außenbereich wie hier in den Kavaliershäusern beim Schloss Solitude wohnt, wird bei der Grundsteuer nicht übervorteilt. Foto: Lichtgut//Achim Zweygarth

In der Landeshauptstadt gibt es Häuser, die abseits auf Flächen mit einem Bodenrichtwert von nur zwei Euro pro Quadratmeter liegen. Für die neue Besteuerung wird aber anders gerechnet.

Die Lagen der Häuser sind je nach Betrachtungsweise weitab vom Schuss oder idyllisch, die Bodenrichtwerte entsprechen, obwohl es sich um überbaute Flächen handelt, mit zwei oder sieben Euro je Quadratmeter denen von Wald oder Grünland. Dürfen sich also manche Bewohner in der Landeshauptstadt bei der neuen Grundsteuer über eine Schnäppchensteuer freuen? Zum Beispiel in Kleinhohenheim, an der Mahdental-, Wildpark- oder Glemsstraße, der Schattenallee oder in den Kavaliershäusern des Schlosses Solitude?

Mitnichten, sagt Steffen Bolenz, der Leiter der Abteilung Immobilienbewertung im Stadtmessungsamt. So dürfe man nicht rechnen, denn diese Bodenrichtwerte dürfen gar nicht angesetzt werden.

Ein Skandal, der keiner ist

Die Bewertungsfrage ist neu aufgeflammt, weil ein Anonymus mit Spekulationen im Internet Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) in die Schlagzeilen brachte. Sie wohnt in einem ehemaligen Forsthaus auf einem rund 8000 Quadratmeter großen Grundstück auf der Alb. Im Netz war offenbar bewusst der falsche Eindruck erweckt worden, sie komme in Balingen mit 60 Cent pro Quadratmeter bei der Grundsteuerreform ungebührlich billig davon. Der Skandal war keiner, weil der Gutachterausschuss der Stadt Balingen die Liegenschaft neu bewertete, zusammen mit einigen anderen und vor dem Internethinweis. Der Quadratmeter liegt nun bei 305 Euro. Damit rangiert das Grundstück von Hoffmeister-Kraut in der Albkommune nun in der Spitzengruppe. Ein solcher Richtwert steht dort für sonnige und ruhige Wohnlage in einem locker bebauten Einfamilienhausgebiet.

Keine Neubewertung einzelner Flächen

In Stuttgart werde eine solche Neubewertung einzelner Grundstücke nicht stattfinden, sagt Steffen Bolenz. Bis zu dem von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe gesetzten Stichtag am 28. Februar habe man für die Landeshauptstadt keine Korrekturen in der Abgrenzung der bestehenden Bodenrichtwerte und, anders als in Balingen, auch keine Einzelbewertung vorgenommen. Das sei für Häuser im Außenbereich nicht nötig. Der Anwendungserlass für die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg lasse eine andere Variante zu. Sie wird in Stuttgart genutzt.

Es gelten vergleichbare Werte in der Nähe

Über das Internetportal Boris BW kann jeder Bodenrichtwerte einsehen, zum Beispiel auch für die Forsthäuser. „Die dort ausgewiesenen Werte gelten aber nicht“, warnt Bolenz. Statt der im Netz ausgewiesenen Beträge werden nach dem 72 Seiten starken Anwendungserlass zur Grundsteuer hilfsweise 70 Prozent des Wertes eines vergleichbaren bebaubaren Grundstücks in der Nähe angesetzt. Im Fall des Rotwildparks griffen dann zum Beispiel Bodenrichtwerte aus Büsnau mit 1270 Euro statt der zwei Euro pro Quadratmeter. Forsthäuser haben oft große umliegende Grundstücke. Die Abgrenzung, also wie viel davon zur Grundsteuer B gerechnet wird, nehmen laut Bolenz die Finanzämter vor. Im Erlass wird bei den Vorschriften erläutert, wie zum Beispiel Hausgärten und Stellplätze bei Hofstellen in die Berechnung einzubeziehen sind. Als Bonus bleibt den Bewohnern dann noch die teils idyllische Lage.