Streuobstwiesen in privatem Besitz sind in der Region Stuttgart weit verbreitet – auch für sie muss Grundsteuer gezahlt werden. Foto: imago// Schreiter

Im Zuge der Grundsteuerreform muss auch für die vielen privaten Streuobstwiesen eine Feststellungserklärung abgegeben werden. Müssen die Eigentümer nun eine höhere Steuerlast befürchten?

Die Erregung der Haus- und Wohnungsbesitzer über die Grundsteuerreform ist noch nicht vorüber, da gehen wieder die Wogen hoch: Diesmal geht es um die Streuobstwiesen oder Grünflächen – „Stückle“ oder „Gütle“, wie es sie in der Region Stuttgart bis zur Schwäbischen Alb in großer Zahl gibt. Kulturgüter sozusagen. Das Esslinger Ehepaar Werner und Helga B. (Namen geändert) ist entsetzt, dass sein Grundbesitz mit Bäumen und Wiesen nun besteuert werden soll. Kann das sein?