Baden-Württemberg hat am Dienstag ein eigenes Modell zur Berechnung der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell wurde beschlossen.
Stuttgart - Baden-Württemberg hat nach langen Debatten ein eigenes Modell zur Berechnung der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Dienstag ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlage für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen. Eigentümer von Wohngebäuden sollen dabei aber im Verhältnis weniger belastet werden. „Uns war wichtig, Wohnen nicht zu verteuern“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Nach dem neuen System soll die Grundsteuer ab 2025 berechnet werden.
Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer. Die bisherige Steuer basiere auf veralteten Werten aus den 60er-Jahren im Westen und den 30ern im Osten, sagte Sitzmann. Deshalb gebe es viele Eigentümer von Gebäuden, die heutzutage viel zu wenig zahlten.
Bundesländer können vom Bundesmodell abweichen
Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuer-Gesetz beschlossen. In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter mit ein. Dafür konnten sich Grüne und CDU in Baden-Württemberg aber nicht begeistern. Die Bundesländer können vom Bundesmodell abweichen, wenn sie eigene Gesetze verabschieden.
Allein im Südwesten müssten nun 5,6 Millionen Objekte neu bewertet werden. Die Kommunen im Südwesten nehmen daraus jährlich 1,8 Milliarden Euro ein. Das Gesetz sei einfach, bürokratiearm und transparent, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Es sei aber unvermeidlich, dass es durch die neue Regelung auch Verlierer gebe - nämlich die, die mehr zahlen müssten.
Der Bund der Steuerzahler warnt vor höheren Belastungen und sozialen Verwerfungen. „Wenn dieses Konzept Realität wird, werden künftig die Besitzer eines kleinen Häuschens genauso viel Grundsteuer bezahlen wie die Besitzer einer großzügigen Villa auf einem Grundstück gleicher Größe in gleicher Lage“, teilte der Verein mit. Für den Fall, dass die Landesregierung an den Plänen festhält, kündigte der Steuerzahlerbund eine Musterklage an - weil die Pläne aus Sicht des Vereins gegen Verfassungsrecht verstoßen.