Die Stadt Steinheim (Kreis Ludwigsburg) bereitet die Einführung der Grundsteuer C vor. Damit soll unter anderem der Baudruck erhöht werden.
Die Scheu bei den Städten, das scharfe Instrument der Grundsteuer C einzuführen, scheint groß zu sein. Das Landesfinanzministerium führt darüber zwar nicht Buch, doch ein Pressesprecher der Behörde sagt, ihm seien in ganz Baden-Württemberg lediglich drei Kommunen bekannt, die für brach liegende Bauplätze einen Extraaufschlag verlangen: Tübingen, Wendlingen und Merdingen. Gut möglich allerdings, dass sich Steinheim an der Murr bald in diese kleine Phalanx einreiht. Der Gemeinderat der Stadt im Kreis Ludwigsburg hat jetzt die Rathausmannschaft damit betraut, die Einführung für das Jahr 2026 aufs Gleis zu setzen.
Anträge mit dieser Stoßrichtung hatten sowohl die Grünen als auch die SPD bei den Haushaltsberatungen eingereicht. „Wir erhoffen uns dadurch, Mehreinnahmen zu generieren oder mehr Wohnraum zu schaffen, wenn die Grundstücke bebaut werden“, erklärte Sylvia Bruckelt, die Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten. Ähnlich argumentierte Rainer Breimaier, der Sprecher der Grünen. Die neue Steuer mache es unattraktiver, eigentlich baureife Grundstücke nicht mit Wohnungen oder Häusern zu bestücken, sagte er. Falls die Eigentümer dennoch nicht aktiv würden, fließe immerhin mehr Geld in die städtische Kasse – auch wenn sich dadurch der Haushalt gewiss nicht generalsanieren lasse.
Reich wird die Stadt Steinheim dadurch mutmaßlich wirklich nicht, aber Peanuts sind die zu erwartenden Erträge auch nicht. Das ungefähr siebenmal so große Tübingen, das zu den Vorreitern bei der Einführung der neuen Kategorie gehört, kalkuliert mit Einnahmen von 800 000 Euro auf diesem Posten. Dabei sei jedoch zu „berücksichtigen, dass rund die Hälfte der Erträge, 400 000 Euro, eine Verlagerung aus der Grundsteuer B sind“, erklärt Pressesprecherin Ines Hackenberg. Außerdem würden die steuerpflichtigen Grundstücke jedes Jahr neu festgelegt. Deshalb werde es in Zukunft zu Veränderungen „der Erträge kommen, vor allem dann, wenn die Grundsteuer C ihre Lenkungswirkung zeigt, indem die Grundstücke bebaut und einer Wohnnutzung zugeführt werden“.
Besagte Lenkungswirkung war auch der Grund, warum in Tübingen zum 1. Januar 2025 die Grundsteuer C implementiert wurde. „Trotz verschiedener Strategien zur Baulandgewinnung und -mobilisierung hat der Bedarf an Wohnraum in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Gleichzeitig gibt es im Stadtgebiet zahlreiche unbebaute Grundstücke, auf denen eine Bebauung sofort möglich ist.
Der erhöhte Hebesatz der Grundsteuer C soll dazu beitragen, bereits erschlossene und besiedelte Bereiche für Wohnbebauung zu nutzen oder zu diesem Zweck an Bauwillige zu veräußern und damit die Innenentwicklung gezielt zu stärken“, erläutert Ines Hackenberg. Zusätzlich solle möglichst vermieden werden, im Außenbereich weitere Flächen zu besiedeln und damit zu versiegeln. Inwieweit die erwünschten Effekte vielleicht schon eingetreten sind, dazu könne zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine Aussage gemacht werden.
Betroffen seien von der Neuregelung in der Universitätsstadt rund 270 Grundstücke. Wie viele Bauplätze in Steinheim mit der Extra-Zulage belastet würden, sei noch nicht erhoben worden, sagt der Bürgermeister Thomas Winterhalter.
Unabhängig von der Zahl der Flächen sieht er plausible Argumente, die für die Einführung der Grundsteuer sprechen. Die brach liegenden Grundstücke seien schließlich einst von der Stadt „erschlossen und hergerichtet worden, um bebaut zu werden, um wieder Einnahmen über die Einkommensteuer und andere Dinge zu generieren“, sagte er nun im Gemeinderat. Uwe Löder (CDU) wies allerdings darauf hin, dass freie Grundstücke auch jetzt schon höher besteuert werden, weil hier nicht der übliche Rabatt für die Bebauung gewährt werde. Schlage man jetzt noch mehr obendrauf, stelle sich die Frage, ob das überhaupt noch verfassungsgemäß sei.
3900 Euro statt 290 Euro in Tübingen
Die Antwort darauf müssten gegebenenfalls die Gerichte liefern. Ziemlich sicher dürfte jedenfalls sein, dass die Grundsteuer C einige Besitzer finanziell empfindlich treffen könnte. Das zeigt der erneute Blick nach Tübingen. Dort war beispielsweise im Stadtteil Lustnau ein unbebautes baureifes Grundstück mit einer Größe von 548 Quadratmetern bis 2024 nach der alten Grundsteuer B mit rund 290 Euro im Jahr veranschlagt worden, erklärt Pressesprecherin Claudia Salden. Seit der Einführung der Grundsteuer C würden für dieselbe Fläche etwas mehr als 3900 Euro fällig. „Wäre das Grundstück bebaut, würde es nach der neuen Grundsteuer B versteuert. Die Steuerlast betrüge rund 1961 Euro im Jahr“, erläutert Salden.
Sinn und Zweck der Steuer
Mobilisieren
Die Grundsteuer C wurde zum 1. Januar 2025 eingeführt. Sie kann für brach liegende, aber baureife Grundstücke erhoben werden. Ziel ist, brach liegende Wohnflächen zu mobilisieren. Zudem soll verhindert werden, dass Grundstücke zu Spekulationsobjekten werden, weil die Eigentümer auf eine Wertsteigerung hoffen.
Wer dabei ist
Die Kommunen können die Grundsteuer C in Eigenregie einführen. Somit liegen beim Land keine Daten vor, wer bereits auf dieses Instrument setzt. Sicher sagen kann man aber, dass im Landkreis Ludwigsburg „bisher keine Kommune aus unserer Kommunalaufsicht – das sind 33 Kommunen ohne die Großen Kreisstädte – die Grundsteuer C eingeführt“ hat, wie Landratsamts-Pressesprecher Andreas Fritz erklärt.