Die Gemeinde Wimsheim legt den Hebesatz für bebaute oder bebaubare Grundstücke neu fest – und möchte damit Geld verdienen.
Landauf landab werden derzeit die neuen Hebesätze für die Grundsteuern festgelegt. Eine gesetzlich geregelte Grundsteuerreform erfordert ab Januar 2025 neue steuerliche Bewertungen von Grund und Boden. Auch in Wimsheim, der kleinsten der vier Enzkreis-Gemeinden des alten Landkreises Leonberg, stand dies auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Anders als in den Nachbarorten Mönsheim und Heimsheim begnügte man sich dort nicht mit einer „aufkommensneutralen Neufestsetzung“, wie vom Gesetzgeber empfohlen.
Seit 2017 hatte die Gemeinde den Hebesatz der Grundsteuer B, fällig für bebaute oder bebaubare Grundstücke, nicht mehr verändert. In die Gemeindekasse fließen aus diesem Posten im laufenden Jahr 2024 rund 460 000 Euro. Um unter Einbeziehung der neuen Bewertungs- und Berechnungsmethoden einen gleich hohen Betrag zu erzielen, müsste der neue Hebesatz für die Grundsteuer B im Wimsheim bei 165 v. H. (vom Hundert) liegen, rechnete die Kämmerin Samara della Ducata jetzt dem Gemeinderat vor. Mit diesem Hebesatz würde die Gemeinde auch im Hebesatzkorridor von 158 bis 174 Prozent liegen, den das Transparenzregister des Finanzministeriums für Wimsheim als aufkommensneutral vorsieht.
Ein Plus von 50 000 Euro
Auf Vorschlag der Verwaltung ging der Gemeinderat jetzt einstimmig über diesen Hebesatz hinaus und legte in der neuen Grundsteuersatzung für die Grundsteuer B einen Satz von 185 v. H. fest. Damit will die Gemeinde jährliche Mehreinnahmen von rund 50 000 Euro erzielen.
„Wir wollen mit diesem Mehrbetrag allgemeine Aufgaben der Gemeinde finanzieren wie den Breitbandausbau, Straßenunterhalt, Spielplätze, Schule“, erklärte der Bürgermeister Mario Weisbrich. Den Kommunen seien in den letzten Jahren neue Aufgaben übertragen worden, ohne dass Bund und Land die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt hätten, heißt es dazu.
Während die Gemeinde mit dem neuen Hebesatz für die Grundsteuer B gleichzeitig die Steuereinnahmen erhöhen will, bleibt es beim neuen Hebesatz für die Grundsteuer A für Flächen der Land- und Forstwirtschaft mit 265 v. H. aufkommensneutral. Allerdings sind die Einnahmen für die Gemeinde hier bisher mit rund 4000 Euro jährlich sehr überschaubar.
Die Verwaltung weist hier auf einen interessanten Aspekt hin: Größter Schuldner – mit etwa 50 Prozent des Aufkommens für diese Steuerart – ist die Gemeinde selbst und zwar für ihre eigenen Acker- und Forstflächen.