Wer wegen seines Grundsteuerbescheids ein Gutachten beauftragen möchte, sollte jetzt Gas geben. Foto: Jens Büttner/dpa

Die Grundsteuerbescheide 2025 haben bei vielen Hausbesitzern für Entsetzen gesorgt. Wer ein Änderungsgutachten wünscht, muss sich sputen. Die Frist läuft ab.

Steigerungen um mehrere hundert Prozent, hohe vierstellige statt mittlere dreistellige Eurobeträge: Als die Grundsteuerbescheide zu Beginn des Jahres eingetrudelt sind, gab es bei vielen Hausbesitzern ein böses Erwachen, bei manchen herrschte gar blankes Entsetzen.

 

Und ganz gleich, ob man zuvor bereits Einspruch, Widerspruch oder was auch immer eingelegt hatte, erst einmal war Zahlen angesagt. Eine aufschiebende Wirkung hatte keines der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und mit den individuellen Gutachten war und ist das ebenfalls so eine Sache.

Bezahlen muss jeder Auftraggeber selber

Die entsprechenden Fachleute mussten rasch gefunden werden. Nicht so einfach allerdings, denn qualifizierte Experten wachsen nun mal nicht an den Bäumen, die auf den häufig überproportional besteuerten Streuobstwiesen stehen. Wer noch kein Gutachten beauftragt hat, ein solches aber haben möchte, sollte sich indes sputen: Die Frist, um für das Jahr 2025 noch eine Änderung zu erwirken, läuft am 30. Juni ab. Bis dahin muss der Auftrag erteilt sein.

Das Land Baden-Württemberg hat es sich auf seinem Sonderweg bei der Grundsteuerreform reichlich bequem gemacht. Für zusätzliche Stellen bei den kommunalen Gutachterausschüssen wurde zumindest nicht gesorgt. Betroffene sollen und müssen sich auf dem freien Markt selber kümmern – und auch dafür bezahlen, ganz gleich, ob die Zahlen am Ende zeigen, dass die behördlich angenommenen Werte falsch waren.

Trotz Kritik sind keine Änderungen zu erwarten

Dass dieses Vorgehen und das ausschließliche Zugrundelegen der Flächengrößen und der Bodenrichtwerte nicht gerecht ist, hat sich mittlerweile nicht nur in den Ämtern und Kommunen, sondern auch in der Politik herumgesprochen. So wurden etwa in der CDU-Landtagsfraktion, die der Reform ursprünglich zugestimmt hatte, zwischenzeitlich große Zweifel am neuen Gesetz laut.

Da allerdings anzunehmen ist, dass sich an diesem bis zu den Wahlen im März 2026 nichts mehr ändern wird, bleibt den Betroffenen erst einmal nur der bisherige Weg. Zumal es auch noch etliche Zeit dauern dürfte, bis die in dieser Sache ebenfalls anhängigen Klagen be- und verhandelt werden.

Bieda: Meine Steuerlast sinkt um mehr als die Hälfte

Dass sich das Einschalten eines Gutachters lohnen kann, zeigt aber gleich eine Reihe von Fällen in Esslingen. „Mir sind zwei Dutzend Leute aus Rüdern, Wiflingshausen, Kimmichsweiler und Sulzgries bekannt, die gehandelt haben“, weiß Jürgen Bieda zu berichten, der in der Hohenackerstraße wohnt – und der, als die Steuerbescheide da waren, öffentlich mobilisiert hat.

„Der Aufwand lohnt sich, obwohl das an der Ungerechtigkeit des Gesetzes nichts ändert“, stellt er klar und macht an seinen eigenen Zahlen deutlich, um welche Dimension es geht. „Meine Grundsteuerlast sinkt für dieses Jahr von 3215 auf 1350 Euro, also um weit mehr als die Hälfte“, erklärt er. Bei den anderen „Rebellen“ sei das in ähnlicher Größenordnung der Fall, fügt er hinzu.

Biedas Blick geht aber schon weiter. Eine Klage gegen das Land sei für ihn sowie für seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter nach wie vor eine Option. „Die will aber gut vorbereitet sein“, betont er und hat derweil eine andere Befürchtung. „Allein durch die Fälle, von denen ich weiß, gehen der Stadt Esslingen rund 30 000 Euro an eingeplanten Einnahmen durch die Lappen. Da könnte also bald schon eine Erhöhung der Hebesätze drohen.“

Wie viel Geld die Stadt verlieren wird, ist noch unklar

Konkrete Überlegungen dazu gibt es noch nicht, so wenig, wie man in der Kämmerei weiß, wie viele individuelle Gutachten in Auftrag gegeben wurden. „Vom Finanzamt erhalten wir lediglich die Bescheide mit dem geänderten Messbetrag, aber ohne Begründung. Wir wissen also nicht, warum eine Änderung vorgenommen wurde“, lässt die Stadt wissen.

Abzuschätzen sei aktuell auch nicht, „welche Diskrepanz zwischen unseren Annahmen bei der Berechnung des Hebesatzes zu den tatsächlichen Einnahmen nach den Änderungen durch das Finanzamt bestehen wird.“ Dieser Wert verändere sich laufend, eine abschließende Zahl stehe sicher erst im nächsten Jahr fest, heißt es weiter.