Der Status der Grundschulempfehlung hat Auswirkungen auf die Leistung. Foto: dpa/Ronny Hartmann

Seit neun Jahren ist die Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg nicht mehr verbindlich. Eine Studie hat jetzt herausgefunden: Deshalb sind die Viertklässler in Mathe, Lesen, und Rechtschreiben viel schlechter geworden.

Stuttgart - Als die grün-rote Landesregierung die verbindliche Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg 2012 abschaffte, wollte sie mehr Chancengerechtigkeit für Kinder aus weniger begüterten und nicht akademischen Elternhäusern schaffen. Sie haben im Südwesten deutlich weniger Chancen als in anderen Regionen, bei ihrem Bildungsweg bis zum Abitur und Studium zu kommen. Seit der grün-roten Reform gibt im Südwesten der Wille der Eltern den Ausschlag für die Wahl der weiterführenden Schule.

 

Eine Studie, die das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim zusammen mit den Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) erstellt hat, kommt jetzt zu dem Schluss, dass der Verzicht auf die Verbindlichkeit zum Teil kontraproduktiv ist: Im Südwesten und in Sachsen-Anhalt, wo die verbindliche Grundschulempfehlung zeitgleich abgeschafft wurde, ist das Leistungsniveau der Viertklässler erheblich gesunken, während in Bayern, Sachsen und Thüringen die Noten in Mathematik, beim Lesen, Zuhören und Rechtschreiben durchweg besser sind; in diesen drei Bundesländern ist die Grundschulempfehlung nach wie vor bindend.

Mehr Wohlbefinden - weniger Leistung

Laut der Studie, die unserer Zeitung vorliegt, hat sich zugleich das Wohlbefinden der Viertklässler in Baden-Württemberg verbessert. Sie haben weniger Notenangst und machen sich weniger Sorgen um ihre Zukunft. Durch Vergleiche hat Maximilian Bach, der die Untersuchung am ZEW gemacht hat, herausgefunden, dass die Qualität der Grundschulempfehlung auf die unteren Klassen nicht durchschlägt. „Wir haben festgestellt, dass in Bundesländern mit verbindlicher Grundschulempfehlung die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in der zweiten Klasse vergleichbar mit denen der anderen Bundesländer sind“, erklärt er. Erst in der vierten Klasse werde ein Unterschied sichtbar. Gemessen haben die ZEW-Forscher, eine jährliche Lernminderung von 12,5 bis 17,5 Prozent in Mathematik und um zehn bis zwanzig Prozent bei den sprachlichen Kompetenzen. Rechnet man die so entstehende Lernlücke in normale Schulwochen um, dann hat der Verzicht auf die verbindliche Grundschulempfehlung in Mathematik etwa die Wirkung eines fünfwöchigen Lockdowns ohne Fernunterricht. Beim Lesen, Zuhören und im Rechtschreiben (wo der gemessene Unterschied besonders groß ist), sind es laut ZEW vier bis acht Wochen.

Maximilian Bach und seine Kollegen, die die IQB-Ländervergleiche der Viertklässler von 2011 und 2016 sowie das Nationale Bildungspanel ausgewertet haben, haben zudem herausgefunden, dass die Schüler motivierter sind, wenn die Grundschulempfehlung über ihre Schullaufbahn entscheidet. „Ohne Verbindlichkeit sinkt die Zeit, die Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse mit Selbstlernen verbringen deutlich. Diese zusätzlichen Anstrengungen scheinen selbstbestimmt zu erfolgen und nicht auf Druck der Eltern“, sagt Bach. Zu seiner eigenen Überraschung konnte er keine Unterschiede bei den Erziehungsmaßnahmen der Eltern finden, wie etwa bei Hausaufgabenkontrolle oder Nachhilfe.

Bindende Empfehlung hilft vor allem schwachen Schülern

Anders als die grün-roten Reformer es 2012 beabsichtigt haben, sieht Bach Indizien dafür, dass der Verzicht auf die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung das Schulsystem sozial sogar noch ungerechter macht. „Interessant ist, dass Kinder mit einem niedrigen Kompetenzniveau besonders stark in ihren Leistungen profitieren, wenn die Grundschulempfehlung verbindlich ist“, erklärt der ZEW-Forscher. Im Umkehrschluss gilt: „Eine verbindliche Grundschulempfehlung scheint Ungleichheiten im Kompetenzerwerb in Mathematik, beim Lesen, Zuhören und in der Rechtschreibung zum Ende der Grundschulzeit zu reduzieren.“ Die neue grün-schwarze Regierung will bei der Grundschulempfehlung alles beim alten lassen. „Die derzeitige Ausgestaltung der Grundschulempfehlung mit Vorlagepflicht bei der weiterführenden Schule und einem Beratungsangebot wird beibehalten“, heißt es im Koalitionsvertrag.