Der Bundestag stimmte mit einer Zweidrittelmehrheit für die Gesetzesänderung. Foto: dpa/Michael Kappeler

Mit einer deutlichen Mehrheit hat der Bundestag den Weg für eine Reform der Grundsteuer frei gemacht. Bis zum Jahresende muss es nun zu einer Neuregelung kommen.

Berlin - Der Bundestag hat nach langem Ringen mit den Ländern eine Reform der Grundsteuer verabschiedet. Das Parlament stimmte am Freitag außerdem einer Änderung des Grundgesetzes zu, damit Länder eigene Regelungen zur Grundsteuer entwickeln können. Dafür stimmten 495 Abgeordnete, dagegen 139, es gab zehn Enthaltungen. Für die Änderung des Grundgesetzes war eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Der Bundesrat soll nach Angaben einer Sprecherin am 8. November über die Grundsteuer-Reform entscheiden.

Die Grundsteuer muss bis Jahresende reformiert sein, weil das Bundesverfassungsgericht veraltete Bewertungsgrundlagen moniert hatte. Gezahlt wird sie von allen Hauseigentümern - und auch von den Mietern, denn sie kann über die Nebenkosten umgelegt werden. Ob Hauseigentümer und Mieter künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen müssen, wird durch die Reform nicht entschieden. Denn das letzte Wort haben dazu die Kommunen, die individuelle Hebesätze festlegen. Diese sind sehr unterschiedlich. Die Grundsteuer ist mit mehr als 14 Milliarden Euro pro Jahr eine der größten Einnahmequellen der Kommunen.