Umweltminister Untersteller zerpflückt die Stiftungsidee des Koalitionspartners. Foto: dpa

Die Landtags-CDU wollte den Grünen mit ihrer Idee einer Klimaschutzstiftung für Baden-Württemberg zeigen, was eine Harke ist. Jetzt hat der zuständige Umweltminister Franz Untersteller das Konzept in der Luft zerrissen.

Stuttgart - Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hat der CDU-Landtagsfraktion in einem Brief an ihren umweltpolitischen Sprecher Paul Nemeth dargelegt, dass ihr Vorstoß für eine Klimaschutzstiftung weder mit der bisherigen Gesetzgebung des Landes noch mit den Vorgaben für Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich von CO2-Emissionen in Übereinklang zu bringen ist. Der Landtags-CDU geht es darum, mit Stiftungserträgen – die das Land nach ihren Vorstellungen aus millionenschweren Strafzahlungen von Porsche und Bosch im Rahmen der Dieselaffäre generieren solle – klimafreundliche Vorhaben wie etwa die Renaturierung von Flächen, die Aufforstung von Wäldern, die energetische Sanierung von Gebäuden und Investitionen in emissionsfreie Mobilität zu finanzieren.

In dem fünfseitigen Schreiben vom 19. Juli, das unserer Zeitung vorliegt, zerpflückt Untersteller den Vorschlag des Koalitionspartners regelrecht. Kompensationsmaßnahmen seien laut dem baden-württembergischen Klimaschutzgesetz von 2013 nur unter drei Voraussetzungen erlaubt: Sie müssten zertifiziert sein, „zusätzlich“ realisiert werden und dauerhaft sein, so der Minister. Da das Land sich in seinem – von der CDU-Fraktion seinerzeit mitbeschlossenen – Gesetz bereits verpflichtet habe, alle Maßnahmen anzuwenden, die zu einer Emissionsminderung in Baden-Württemberg führen, sei „das Kriterium der Zusätzlichkeit in Baden-Württemberg nicht zu erfüllen“, schreibt Untersteller. Allenfalls kann der Umweltminister sich Projekte zur Wiederaufforstung oder die Vernässung von Mooren vorstellen, die über einen solchen Weg finanziert werden könnten.

Gemeinnützigkeit lässt nur Projektfinanzierung zu

Hinzu kommt, dass der Stuttgarter Umweltminister kaum Chancen sieht, die staatliche Daueraufgabe Klimaschutz mit dem gemeinnützigen Zweck einer Stiftung zur Deckung zu bringen. „Eine Stiftung könnte – vergleichbar zur Baden-Württemberg-Stiftung – hier nur ergänzend mit zeitlich befristeten Projekten wirken“, schreibt er. Da Ausgleichsmaßnahmen für Emissionen auf Dauer angelegt sein müssen, besteht in seinen Augen auch hier eine Unverträglichkeit. Den CDU-Vorschlag, Kompensationszahlungen des Landes für Gebäude, Fuhrparks und Dienstreisen, die nicht so klimaschonend ausfallen wie gewünscht, in die Stiftung fließen zu lassen, löst ebenfalls Widerspruch aus. Solche Zahlungen dürfen laut Untersteller „nur zur direkten 1:1-Kompensation von CO2 verwendet werden, nicht für andere Zwecke“. Im Fall einer Klimaschutzstiftung würden solche Zahlungen aber dem Erhalt oder der Aufstockung des Stiftungsvermögens dienen.

„Das Land muss Vorbild für die Bürger sein“

Die CDU-Fraktion wollte mit ihrer Stiftungsidee Möglichkeiten schaffen, um den Umbau der Landesverwaltung mit dem Ziel der Klimaneutralität nicht erst 2040 zu erreichen, wie es das Gesetz von 2013 vorsieht, sondern bereits 2022. Das hält Untersteller, wie er in dem Schreiben durchblicken lässt, ebenfalls für illusorisch. Er verweist zum Beispiel auf die 8000 Liegenschaften im Besitz des Landes, die laut Gesetz bis 2040 weitgehend klimaneutral ausgestattet werden müssen. Das Land würde seiner Vorbildwirkung nicht gerecht, doziert Untersteller, wenn dies lediglich durch Kompensationsmaßnahmen in Entwicklungsländern erreicht werden würde. „Die Maßnahmen, die wir als Politik den Bürgern sowie den Kommunen abverlangen, müssen wir als Landesverwaltung auch selbst kraftvoll und nachhaltig umsetzen“, schreibt Untersteller an die CDU-Kollegen im Landtag. Er verweist ausdrücklich auf den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge und die energetische Sanierung von Gebäuden.