Sieht gut aus, ist aber ein Sanierungsfall: Operngebäude in Stuttgart. Foto: LICHTGUT

Bis zu zwei Milliarden für die Opernsanierung sind dem Bund der Steuerzahler zu viel. Er nimmt das Projekt in sein Schwarzbuch auf und fordert, die „Reißleine“ zu ziehen.

„In Stuttgart droht die Oper 21“ – unter dieser Überschrift hat der Bund der Steuerzahler (BDST) die milliardenschweren Sanierungspläne rund um das Stuttgarter Operhaus in sein Schwarzbuch 2025 aufgenommen, in dem er Fälle von Steuergeldverschwendung aus ganz Deutschland zusammen getragen hat. Der Verein spielt damit auf das Bahnprojekt Stuttgart 21 an, bei dem die Kosten ebenfalls explodiert waren.

 

Neu ist die Kritik nicht, bereits Ende 2024 und Mitte 2025 hatte der Verein die steigenden Kosten für Interimsgebäuden bei den Wagenhallen und Generalsanierung des Littmann-Baus am Eckensee angemahnt. Ursprünglich war man bei einer Milliarde Euro, die jeweils zur Hälfte von Stadt und Land getragen werden sollten, mittlerweile sind die Schätzungen wegen der allgemeinen Preissteigerung bei bis zu zwei Milliarden Euro angelangt.

Bund und Land sollen „Reißleine ziehen“

 „Es besteht die Gefahr, dass sich die Sanierung der Stuttgarter Oper zu einem Fass ohne Boden entwickelt“, schreibt der Steuerzahlerbund in seinen Erläuterungen und fordert, dass „die Reißleine gezogen...und das Projekt neu und kleiner geplant werden“ solle.

Erste richtige Schritte sieht der BDST gemacht: Er lobt die Pläne des baden-württembergischen Kunstministeriums, das ein kleineres und einfacheres Interimsgebäude planen will.

Dass das Opernhaus saniert werden muss, bezweifelt der Verein nicht, wohl aber das Ausmaß des Projekts. Dieses sei auch in Hinblick auf die schlechte wirtschaftliche Entwicklung, die zu weniger Steuereinnahmen führt, überarbeitungsbedürftig. „In Stuttgart verschärft sich die Situation zusätzlich, da das Regierungspräsidium für die Genehmigung des städtischen Haushalts bereits eine deutliche Begrenzung der Kreditaufnahme gefordert hat“, schreibt der BDST.

Er mahnt außerdem an, ein zweistufiges Planungsverfahren anzuwenden, das die Landesregierung 2019 für den staatlichen Hochbau eingeführt hatte. Dabei würden in einer Bedarfsentscheidung zunächst die Planungskosten etatisiert und bei der späteren Bauentscheidung die Gesamtkosten im Haushalt veranschlagt – „allerdings erst, nachdem die Planungen vertieft wurden und die Baukosten somit genauer definiert werden konnten“. Als Negativbeispiel verweist der BDST auf Köln, wo die Kosten für die Opernsanierung von 250 auf 800 Millionen Euro anstiegen. Fast schon putzig im Vergleich zu Stuttgart.

Die Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater Stuttgart (PROWST), die mit der Umsetzung des Bauvorhabens beauftragt ist, weist darauf hin, dass man das zweistufige Planungsverfahren durchaus anwende: „Die Gremien der Landeshauptstadt Stuttgart sowie des Landes Baden-Württemberg setzen sich intensiv mit den Ergebnissen der jeweiligen Planungsstufen auseinander, bevor sie über die Freigabe weiterer Planungs- und Baumittel entscheiden“, heißt es von dort.