Üblicherweise kann in England, Wales und Schottland eine Schwangerschaft bis zur 24. Woche beendet werden. (Archivbild) Foto: dpa/Matt Dunham

Heidi Crowter aus Großbritannien hat das Downsyndrom. Die Regelung, dass Babys mit dem Gendefekt bis kurz vor der Geburt abgetrieben werden dürfen, hält sie für diskriminierend und hat vor einem britischen Gericht geklagt. Ohne Erfolg.

Eine Frau mit Downsyndrom hat im Kampf gegen das britische Abtreibungsrecht eine Niederlage erlitten. Die 27 Jahre alte Heidi Crowter hält die Regelung, dass Babys mit Downsyndrom bis kurz vor der Geburt abgetrieben werden dürfen, für diskriminierend. Ein Berufungsgericht in London bestätigte jedoch am Freitag die Entscheidung der vorherigen Instanz, die grünes Licht für die geltende Gesetzgebung gegeben hatte. Das Gesetz greife nicht die Rechte von Behinderten an, so die Richter.

Sie hat das Gefühl, als Mensch mit Downsyndrom weniger wert zu sein

Üblicherweise kann in England, Wales und Schottland - in Nordirland gelten andere Regeln - eine Schwangerschaft bis zur 24. Woche beendet werden. Spätere Abtreibungen sind möglich, wenn ein „ernsthaftes Risiko“ besteht, dass das Kind nach der Geburt große körperliche oder psychische Einschränkungen erleiden wird.

Crowter sagte nach dem Urteil am Freitag der Nachrichtenagentur PA zufolge zu Journalisten: „Ich bin wütend, dass die Richter sagen, dass meine Gefühle nicht zählen. Es gibt mir das Gefühl, dass ich als Mensch mit Downsyndrom weniger wert bin.“ Sie kündigte an, vor den Supreme Court zu ziehen, das oberste britische Gericht.