Die Griechenland-Krise spitzt sich immer weiter zu. Foto: dpa

Die Griechenland-Krise spitzt sich immer weiter zu. Der "Grexit" rückt unaufhaltsam näher. Doch kann ein Mitglied der Europäischen Union einfach so mir nichts dir nichts aus der Eurozone ausscheiden?

Berlin - Alle reden nun über den „Grexit“: Griechenlands Ausstieg (auf Englisch: exit) aus der Eurozone. Aber geht das für ein Mitglied der Europäischen Union (EU) überhaupt? Eigentlich nicht. Im Prinzip, das ergibt sich aus allen großen europäischen Verträgen der vergangenen Jahre, gilt: Wer den Euro einmal hat, der behält ihn auch. Nirgendwo gibt es eine klare Regelung, wie man sich aus der Eurozone verabschieden kann oder wie man ausgeschlossen wird.

Bereits im Maastricht-Vertrag von 1993 wird die „Unumkehrbarkeit“ der Wirtschafts- und Währungsunion betont. Im Vertrag von Lissabon (2007) heißt es in Artikel 3: „Die Union errichtet eine Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist.“ In Artikel 140 wird sogar festgelegt, dass die Festsetzung des Wechselkurses von bisheriger Landeswährung zum Euro „unwiderruflich“ ist.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jedes EU-Mitglied den Euro als Währung haben muss. Für Großbritannien und Dänemark gelten Sonderregelungen. Schweden verzögert den Beitritt seit Jahren. Von den neueren Mitgliedern erfüllen sechs die Kriterien noch nicht. Von aktuell 28 EU-Ländern haben 19 den Euro - Griechenland (EU-Mitglied seit 1981, Euro seit 2001) eingeschlossen. Neun haben ihn nicht.

Für einen "Grexit" sind kreative Lösungen gefragt

Mangels konkreter Regelungen in den Verträgen wären für einen „Grexit“ kreative Lösungen gefragt. Nicht alle, aber viele Experten halten das für möglich. Ihre Begründung: Wenn die Verträge etwas nicht regeln, bedeutet das nicht, dass es automatisch verboten ist. Und: Wer freiwillig irgendwo Mitglied werden kann, muss zwangsläufig auch wieder austreten können. Möglich wäre zum Beispiel, dass Griechenland die EU (und damit die Eurozone) verlässt, um dann - möglicherweise nach nur einer einzigen „juristischen Sekunde“ - ohne Euro wieder einzutreten. Grundlage dafür könnte Artikel 50 des EU-Vertrags sein. Damit würde Griechenland praktisch wieder auf den Vor-Euro-Status zurückgestuft - oder es bekommt eine Sonderregelung wie Dänen und Briten.

Von einigen wird aber auch laut über die Möglichkeit nachgedacht, Griechenland mit einem Vertragswerk aus der Eurozone herauszudrängen, das überhaupt nicht von der EU stammt - dem „Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge“ von 1969. Dort heißt es in Artikel 60, dass eine „erhebliche Verletzung“ eines Vertrags den (oder die) anderen zur Suspendierung oder Beendigung eines Abkommens berechtige.

Allerdings wäre ein solches Vorgehen, abgesehen von der politischen Zweckmäßigkeit, auch juristisch ziemlich heikel. In Berlin jedenfalls hält man nichts davon. Im Auswärtigen Amt heißt es dazu: „Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass Griechenland Teil der Eurozone bleibt. Allgemeine völkerrechtliche Regeln wie im Wiener Übereinkommen werden angesichts der EU-Spezialvorschriften nicht als einschlägig betrachtet.“