Ungarn hat in der Nacht zum Dienstag seine Grenze zu Serbien für Flüchtlinge geschlossen. Foto: dpa

Weil er die Sperranlage zwischen Ungarn und Serbien verbotenerweise überwunden hat, wurde erstmalig ein Flüchtling von Ungarn verurteilt. Er wurde des Landes verwiesen.

Szeged - Ein Strafgericht im ungarischen Szeged hat zum ersten Mal einen Flüchtling verurteilt, weil er die Sperranlage an der Grenze zu Serbien überwunden hatte. Das Urteil lautete auf Landesverweis für ein Jahr mit sofortiger Wirkung. Der Iraker aus Bagdad gab in der 80-minütigen Verhandlung am Mittwoch an, nicht gewusst zu haben, dass das Übersteigen des Zauns ein Verbrechen sei, berichtete die Internet-Zeitung „index.hu“.

Zwischenzeitlich sei er in Tränen ausgebrochen. Der Richter belehrte den Angeklagten, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schütze. Das Urteil ist rechtskräftig, weil der Iraker auf Berufung verzichtete, ebenso auf die Aushändigung des Urteils in arabischer Sprache.

Das Überqueren oder Beschädigen des 175 Kilometer langen Grenzzauns ist in Ungarn seit Dienstag eine Straftat. Wer es versucht, kann zu drei bis fünf Jahren Gefängnis verurteilt oder des Landes verwiesen werden. Haftstrafen sind aber in keinem Fall im Land zu verbüßen, der Verurteilte wird in diesem Fall umgehend aus Ungarn abgeschoben.