Ein Polizeibeamter macht Stichproben an der Anschlussstelle Bad Reichenhall der Autobahn A8 von Salzburg nach München (Bayern) bei Fahrzeuge, die aus Österreich kommen. (Archivfoto) Foto: dpa

Um der Flüchtlingskrise Herr zu werden haben Deutschland und Österreich im eigentlichen Schengen-Raum mit Reisefreiheit vorübergehend wieder Grenzkontrollen eingeführt. Aus Brüsseler Sicht ist das in Ordnung - es gibt aber Auflagen.

Brüssel - Die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen in Deutschland und Österreich ist aus Brüsseler Sicht rechtlich in Ordnung. Die Maßnahmen seien im Einklang mit dem Schengener Grenzkodex, sagte der Sprecher der EU-Kommission, Margaritis Schinas, am Freitag in Brüssel.

Die beiden Staaten hatten mit den Maßnahmen Mitte September auf den Zustrom von Flüchtlingen reagiert. Die Entscheidungen beruhten auf einer „ernsthaften Bedrohung der inneren Sicherheit“, so die EU-Behörde.

Kontrollen für 30 Tage zulässig

Der Schengen-Grenzkodex lässt grundsätzlich eine vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen zu - zunächst für 30 Tage. Verlängerungen um jeweils weitere 30 Tage sind möglich - bis zu einer Höchstdauer von sechs Monaten. Unter außergewöhnlichen Umständen dürfen die Kontrollen sogar zwei Jahre lang dauern.

Eine Sprecherin der EU-Kommission erklärte allerdings, in den beiden aktuellen Fällen gehe es um Sonderregelungen, die im Fall von unerwarteten Ausnahmesituationen in Kraft träten. In solchen Situationen, die ein sofortiges Handeln erforderlich machen, ist eine vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen von zunächst 10 Tagen möglich. Verlängerungen von 20 Tagen sind zulässig, die Höchstdauer beträgt hier zwei Monate.