Einreisesperren könnten den Flugverkehr ab Samstag erheblich einschränken. Foto: dpa/Soeren Stache

Mit einem Einreiseverbot aus manchen Ländern will die Bundesregierung gegen die Ausbreitung der gefährlichen Mutationen kämpfen. Wer Deutscher ist oder ein Aufenthaltsrecht hat, ist nicht betroffen. Aber die Auswirkungen auf die Reisefreiheit sind trotzdem groß.

Berlin - In einem nationalen Alleingang will die Bundesregierung kurzfristig ein Einreiseverbot aus Verbreitungsgebieten der mutierten Corona-Varianten verhängen, das möglicherweise schon von diesem Samstag an gelten soll. Betroffen wären nach derzeitigem Stand die Länder Großbritannien, Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien sowie Lesotho und Eswatini im südlichen Afrika. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte bereits angekündigt, dass die Bundesregierung im Zweifel nicht auf eine EU-weite Regelung warten werde. Die Verordnung war am Freitagnachmittag noch nicht unterzeichnet, sondern in der Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien.

Was bedeutet die Regelung konkret?

Es handelt sich weder um ein generelles Verbot von Auslandsreisen noch um ein Einreiseverbot für Deutsche. Beides ist aus Sicht von Verfassungsjuristen an deutlich höhere Hürden geknüpft. Rechtlich gesehen handelt es sich um ein Beförderungsverbot aus den Mutationsgebieten nach Deutschland. Nach dem Entwurf, der am Freitag noch vorläufig war, sollen Airlines genau wie Bahn-, Bus- oder Schiffsunternehmen vom Geltungsbeginn an keine Personen mehr nach Deutschland bringen dürfen. Wer seinen Wohnsitz oder ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, darf jederzeit einreisen, genau wie medizinisches Personal. Die Regelung gilt auch nicht für Transitpassagiere sowie die Crews der Verkehrsmittel. Erlaubt sind ebenso Ambulanzflüge, der Transport von Transplantationsorganen und Transporte aus humanitären Gründen. Auch der Frachtverkehr unterliegt einer Ausnahme. Die Regelung soll zunächst bis zum 17. Februar befristet sein. Kontrollen an Flughäfen und hinter Landesgrenzen wurden bereits verschärft.

Wie stark schränkt das Virus die Reisefreiheit derzeit ein?

Die Beschränkungen sind weitgehend. Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ist mit den Sperren für Portugal und Irlands betroffen, Portugal gehört zum Schengenraum, in dem regulär keine Grenzkontrolle stattfindet. Aber auch ohne die neue Verordnung gibt es schon seit geraumer Zeit verschärfte Bedingungen für eine Einreise nach Deutschland. Bei der Einreise aus 160 Ländern herrscht derzeit Test- und eine zehntägige Quarantänepflicht. Aus der Quarantäne kann man sich nach fünf Tagen freitesten. Noch schärfer sind die Regelungen für 30 Hochrisikogebiete wie Tschechien, von wo aus man für die Einreise einen aktuellen negativen Test braucht. An der Grenze zu Deutschland hatte dies, wie schon in der ersten Phase der Pandemie, zu langen Staus geführt. Noch ist unklar, wie die Situation für Grenzpendler sein wird, falls ein Nachbarland zum Mutationsgebiet erklärt wird. Deutschland ist nicht das erste Land, das auf eigene Faust Einreisesperren in Gang setzt. Auch Dänemark und Ungarn haben so gehandelt.

Hilft diese Einschränkung gegen die Mutanten?

Das ist die große Frage. Da die Mutationen längst in Deutschland angekommen sind, dienen die Einschränkungen ausschließlich dem Ziel, dass sich die Mutationen so langsam wie möglich verbreiten. Es ist derzeit allerdings eine Maßnahme auf unklarer Datenbasis – da in Deutschland vergleichsweise wenige positive Tests sequenziert wurden, ist unklar, wie weit die Mutationen sich verbreitet haben.