Im Unterricht ist der grafikfähige Taschenrechner erlaubt, in der Prüfung bald nicht mehr. Foto: Zweygarth/Archiv

Auch nach dem Regierungswechsel in Baden-Württemberg bleiben grafikfähige Taschenrechner in der Abiturprüfung verboten. Im Unterricht will die CDU-Kultusministerin Susanne Eisenmann aber die Palette der Hilfsmittel erweitern.

Stuttgart - Der Einsatz von grafikfähigen Taschenrechnern in den künftigen Abiturprüfungen wird auch unter der grün-schwarzen Landesregierung verboten. Das geht aus einer Antwort von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) auf eine entsprechende Anfrage der Landtags-FDP hervor. Eisenmanns Vorgänger Andreas Stoch (SPD) hatte die schlauen Rechner als Prüfungshilfsmittel untersagt, damit alle Schüler die zentralen Prüfungen unter gleichen Bedingungen absolvieren können. Das Verbot gilt für die beruflichen Gymnasien vom Jahr 2017 an; an den allgemein bildenden Gymnasien dürfen die grafikfähigen Taschenrechner vom Abitur 2019 an nicht mehr eingesetzt werden.

Der technische Fortschritt und die ständige Weiterentwicklung führe dazu, dass die sich Geräte sehr schnell stark unterschieden, was Rechengeschwindigkeit und „mathematisches Leistungsvermögen“ angehe, führt Eisenmann aus. Das könnte die Chancengleichheit und die Prüfungssicherheit beeinträchtigen.

Umgang mit Geräten erwünscht

Im Unterricht werden die Geräte nach wie vor verwendet. Eisenmann verweist auf Wissenschaftler aller Hochschularten, die es begrüßen, dass die elektronischen Hilfsmittel im Mathematikunterricht eingesetzt werden können. Es sei wünschenswert, wenn die Schüler den Umgang mit den Geräten lernten. Doch befürchten beispielsweise Vertreter der Pädagogischen Hochschulen, dass die Lehrer die Geräte nur einsetzen, wenn sie auch in den Prüfungen verwendet würden.

Diese Sorge teilt die Ministerin nicht. Sie verweist auf einen Schulversuch mit Tablets an beruflichen Schulen. Die Tablets würden gerne eingesetzt. Eisenmann will die Bandbreite der Geräte deutlich erweitern. „Die Engführung der Mathematiklehrer auf grafikfähige Taschenrechner beziehungsweise Computeralgebrasystemes ist heute nicht mehr zeitgemäß“, erklärt sie. Die Konzentration auf die digitalen Taschenrechner wirke „den Bemühungen, die Chancen digitaler Endgeräte wie Tablets, Smartphones oder ähnlichen Geräten im Unterricht zu nutzen, entgegen“. Im neuen Schuljahr soll das Tablet auch an allgemein bildenden Gymnasien erprobt werden.

FDP kritisiert Technikfeindlichkeit

Die FDP-Bildungspolitiker Timm Kern und Klaus Hoher klagen, „die Kultusministerin ist offenbar nicht lernfähig“. Eisenmanns Umgang mit dem Taschenrechnerverbot aus der Zeit der grün-roten Landesregierung werten sie als „erneuten Beleg dafür, dass der CDU-Kultusministerin der Koalitionsfrieden mit den Grünen wichtiger ist als die Belange von Schule und Unterricht“. Sie bezeichnen die Regelung als „technikfeindlich“ und bleiben bei ihrer Forderung nach einem Sachverständigengutachten. Das betrachtet die Kultusministerin jedoch als „nicht erforderlich“.