Der Mann war im Gotthardtunnel zu schnell gefahren. Foto: dpa

Ein Ditzinger, der in der Schweiz wegen Raserei unter anderem im Gotthardtunnel verurteilt worden ist, muss nun doch in Deutschland ins Gefängnis. Das hat das Oberlandesgericht entschieden.

Stuttgart - Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat entschieden, dass ein in der Schweiz verurteilter Raser seine Haftstrafe in Deutschland absitzen muss. Die Vollstreckung des Urteils gegen den deutschen Staatsbürger sei zulässig, teilte das OLG am Mittwoch mit. Der heute 43-Jährige überholte im Jahr 2014 mehrmals mit viel zu hoher Geschwindigkeit im Gotthardtunnel. Bei einer Verfolgungsfahrt mit der Polizei fuhr der Mann anschließend mit bis zu 200 Stundenkilometern.

Der Raser wurde deshalb in Abwesenheit von einem schweizerischen Gericht wegen „Gefährdung des Lebens und wiederholter grober qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln“ zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Davon hätte er zwölf Monate verbüßen sollen.

Da der Verurteilte im Kreis Ludwigsburg wohnt, stellte das Schweizerische Bundesamt für Justiz bei den deutschen Behörden den Antrag, dass diese die Strafe gegen den Mann vollstrecken. Das hatte das Landgericht Stuttgart im März zunächst abgelehnt, da das Verhalten des Autofahrers in Deutschland nur als Ordnungswidrigkeit zu werten sei.

Das Oberlandesgericht hob diesen Beschluss nun auf. Das Strafmaß könne zwar möglicherweise als hart angesehen werden, aber nicht als unerträglich. Die Entscheidung des OLG ist rechtskräftig.