Jens Spahn blickt in das mobile Telefon – auf Google? Foto: dpa/Michael Sohn

Die Kooperation zwischen Google und Jens Spahn verstößt gegen Kartellrecht. Eine begrüßenswerte Entscheidung in diesem Fall, kommentiert Christian Gottschalk. Aber was bedeutet das für den Kampf gegen Corona?

Stuttgart - Wer im Internet nach einer Krankheit googelt – und das muss nicht Corona sein –, erhält seit November nicht nur die übliche Trefferliste. Ein optisch ansprechender Infokasten zieht die Klicks auf sich. Der Inhalt stammt vom Bundesgesundheitsministerium, werbefrei und sachlich geprüft. Die Form stammt von Google. Eine Kooperation, sehr zum Unwillen von Betreibern privatwirtschaftlicher Seiten, die ihren ebenfalls seriösen Markt als Netzdoktoren zusammenbrechen sehen. Das Landgericht München hat ihnen vorerst recht gegeben. Zu groß ist die Marktmacht von Google. Unter dem Gesichtspunkt des freien Wettbewerbs und der Meinungsfreiheit ist der Beschluss begrüßenswert.