Hans Baldauf Rückkehr wird immer unwahrscheinlicher. Foto: Horst Rudel

Der unter Untreueverdacht stehende Hans Baldauf hat erfolglos gegen seine Abordnung nach Stuttgart geklagt. Allerdings hat er den Posten dort gar nie angetreten.

Göppingen - Die Ermittlungen wegen Untreue sind eingestellt, trotzdem wird der Göppinger Polizeichef Hans Baldauf vorerst nicht auf seinen Posten in der Polizeidirektion zurückkehren. Das hat das Verwaltungsgericht in Stuttgart entschieden. Dort hatte der leitende Polizeidirektor gegen seine vorübergehende Abordnung in die Landespolizeidirektion geklagt und eine einstweilige Verfügung beantragt.

Zwar habe die Staatsanwaltschaft Ulm die Ermittlungen kurz vor Weihnachten eingestellt , dennoch sei die fortdauernde Abordnung „beim derzeitigen Sachstand voraussichtlich rechtmäßig“, entschied das Gericht. Schließlich laufe noch ein Disziplinarverfahren, in dem die Vorwürfe gegen Baldauf abschließend zu klären seien. So soll der Polizeichef einen Unfallschaden vertuscht haben und einen Dienstwagen sowie Umzugskartons privat genutzt haben. Auch sein Führungsverhalten wurde gerügt.

Gerade weil die Vorwürfe dienstliche Verfehlungen beträfen, erscheine eine effektive Aufklärungsarbeit im unmittelbaren dienstlichen Umfeld des Antragstellers ohne dessen Abzug aus Göppingen nicht möglich, urteilte die Kammer.

Den Posten hat Baldauf nie angetreten

Nachdem die in einem anonymen Schreiben geäußerten Vorwürfe im August öffentlich geworden waren, hatte der Landesinnenminister Reinhold Gall (SPD) Baldauf zunächst für zwei Monate zum Regierungspräsidium Stuttgart abgeordnet. Im Oktober war diese Abordnung um weitere sechs Monate verlängert worden. Dagegen klagte Baldauf, obwohl er seinen Posten in der Landeshauptstadt aufgrund einer Erkrankung gar nicht antrat. gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zulässig.

(Az.: 8 K 4032/11)