Eine 48-Jährige aus Bayern hat eine dicke Rechnung aus dem Kreis Göppingen erhalten. Foto: Pascal Thiel

Völlig unerwartet bekommt eine 48-Jährige aus Bayern Post vom Landratsamt in Göppingen: Sie soll 28 000 Euro bezahlen, weil ihr ehemaliges Au-pair-Mädchen im Kreis als Asylbewerberin untergebracht war.

Göppingen - So hatte sich das die heute 48-jährige Anja Albrecht aus dem bayrischen Obermichelbach nicht vorgestellt: Jahre nachdem sie im Jahr 2009 ein damals 20-jähriges Au-Pair-Mädchen aus China zur Betreuung ihrer Tochter angestellt hatte, bekam sie Ende des vergangenen Jahres eine Rechnung aus dem Landratsamt in Göppingen. Sie soll dem Kreis fast 28 000 Euro für die Unterbringung und Verpflegung der jungen Chinesin erstatten. Wie sich herausgestellt hat, war die Frau nach dem Au-pair-Jahr nicht in ihre Heimat zurückgekehrt, sondern hatte unter falschem Namen Asyl beantragt und wurde im Kreis Göppingen untergebracht.

Aus der Sicht von Anja Albrecht ist es ein Unding, dass der Kreis die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und schließlich die Abschiebung der jungen Frau von ihr zurückverlangt. Schließlich habe sie diese zum Flughafen gebracht und sei davon ausgegangen, sie sei nach China zurückgeflogen, argumentiert die 48-Jährige.

Sozialdezernent: „Rechtslage ist eindeutig.“

Ganz anders sieht die Sache der Göppinger Sozialdezernent Rudolf Dangelmayer. Die Frau aus Obermichelbach habe im Jahr 2009 bei der Ausländerbehörde in Fürth eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet und sei damit für alle Kosten verantwortlich, die das ehemalige Au-Pair-Mädchen in Deutschland verursache. „Ihr persönlich kann man natürlich keinen Vorwurf machen“, sagt Dangelmayr. „Aber die Rechtslage ist eindeutig.“

Anja Albrecht hält dagegen, dass die Verpflichtungserklärung ausdrücklich an den Au-pair-Vertrag geknüpft gewesen sei. Dieser habe aber bereits im März 2010 geendet. „Jeder normale Mensch, der die Erklärung liest, kommt zu dem Schluss, dass sie nur solange gilt, wie der Vertrag läuft“, sagt sie. Darüber, dass das nicht der Fall sei, habe die Ausländerbehörde in Fürth sie damals nicht informiert.

Albrechts Anwalt hat Widerspruch eingelegt

Anja Albrecht hat sich einen Anwalt genommen, mit dessen Hilfe sie sich wehren will. Dass sie sich gute Chancen ausrechnet, hängt auch mit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016 zusammen. Seither dürfen Forderungen aus Verpflichtungserklärungen Albrecht zufolge nur noch fünf Jahre lang rückwirkend erhoben werden. Der Kostenbescheid ging Ende des vergangenen Jahres bei ihr ein, nach zwei Jahren Schriftverkehr zwischen dem Landratsamt und ihrem Anwalt. Die junge Chinesin wurde aber bereits im Sommer 2014 abgeschoben – nachdem sie vier Jahre lang auf Staatskosten gelebt hatte. Die Frage ist, ob der Kreis Göppingen jetzt noch die Kosten für alle vier Jahre nachfordern kann. Anja Albrechts Anwalt jedenfalls hat beim Landratsamt Widerspruch eingelegt. Wie die Sache ausgeht, ist noch offen.

Au-pair-Agenturen: Noch nie so etwas erlebt

Dass Au-pair-Kräfte untertauchen und Asyl beantragen, kommt nach Auskunft mehrer Au-pair-Agenturen sehr selten vor. „Uns ist noch kein einziger solcher Fall untergekommen. Ich habe auch noch nie von einem gehört“, berichtet die Leiterin einer Agentur im Hessischen. Sie kritisiert, dass die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigungen für Au-pair-Kräfte oft sehr kompliziert seien und außerdem von den unterschiedlichen Behörden zum Teil unterschiedlich gehandhabt würden.

Das bestätigt auch Marion Renz, die viele Jahre die Vermittlung von Au-pairs beim Stuttgarter Verein für Internationale Jugendarbeit gemacht hat. Aus ihrer Sicht sei es besonders wichtig, Gasteltern genau über die Risiken aufzuklären, die sie eingingen, wenn sie eine solche Verpflichtungserklärung unterschrieben, sagt sie. Im Zweifel würde sie Gasteltern empfehlen, die Finger davon zu lassen.

Verpflichtungserklärung will gut überlegt sein

Der eine möchte ein Au-pair aus China in seine Familie holen, das bei der Kinderbetreuung hilft. Der andere will Familienangehörige aus Thailand zu Besuch einladen. Der nächste hat Verwandtschaft in Syrien und möchte sie aus dem Bürgerkrieg ins sichere Deutschland bringen. All diese Menschen haben eines gemeinsam: Damit ihre Besucher aus der Fremde in Deutschland einreisen dürfen, müssen sie bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Doch der vermeintlich rein formale Akt birgt Tücken. Denn der Unterzeichner übernimmt damit die Verantwortung für sämtliche Unterhaltskosten seines Besuchers, wie das Auswärtige Amt klarstellt.

So gibt es immer wieder Fälle, in denen sich die Besucher absetzen und Asyl in Deutschland beantragen oder sich einfach weigern, wieder auszureisen. Der Unterzeichner der Verpflichtungserklärung muss dann die Lebenshaltungskosten für den Besucher übernehmen. Hat der Staat Ausgaben, etwa für Sozialhilfe, Wohngeld, Krankenbehandlungen oder für eine Abschiebung, kann er sich all das vom Unterzeichner zurückholen – und tut es auch. Auf der anderen Seite kann sich der Unterzeichner weder seine Kosten von dem Besucher zurückerstatten lassen, noch kann er ihn zwingen, Deutschland zu verlassen.

Verein übernimmt Kosten für Syrer

Seit einer Änderung des Integrationsgesetzes im Sommer 2016 sind Verpflichtungserklärungen in der Regel auf fünf Jahre befristet, ein Zeitraum, in dem freilich immer noch ganz enorme Kosten zusammenkommen können. Zuvor galt die Zahlungsverpflichtung unbegrenzt, bis der Besucher Deutschland verließ. Auch im Kreis Göppingen gab es immer wieder Einzelfälle, bei denen Bürger viele Jahre nach der Abgabe einer Erklärung plötzlich Kosten übernehmen mussten, berichtet der Sozialdezernent Rudolf Dangelmayr.

Öffentlich debattiert wurde über Verpflichtungserklärungen zuletzt, weil in Deutschland lebende Syrer zum Teil Verwandte aus dem Krieg retten wollten und diese per Verpflichtungserklärung legal nach Deutschland holten. In manchen Fällen brachten sich die Helfer durch die auf Dauer hohen Kosten am Ende selbst in Schwierigkeiten. Um das finanzielle Risiko für die Gastgeber zu minimieren, haben sich deshalb beispielsweise in dem Verein Flüchtlingspaten Syrien Bürger zusammengeschlossen, die gemeinsam die Kosten tragen, wenn einer der Unterzeichner vom Staat zur Kasse gebeten wird. Sie werben unter anderem im Internet um weitere Unterstützer. Denn selbst wenn ein Besucher in Deutschland Asyl erhält oder als Flüchtling anerkannt wird, gilt die Verpflichtungserklärung weiter.