Nach fast zweijähriger Vorbereitung, Planung und Behördenärger kann der Verein Green Family seine Anbauhalle einweihen. Angepflanzt wird in einem ehemaligen Militärbunker.
Seit gut zwei Jahren ist Cannabis teillegalisiert, auch gibt es die Möglichkeit, die Hanfpflanzen in sogenannten Cannabis Social Clubs anzubauen und die getrockneten Blüten an die Mitglieder zu verkaufen. Im Kreis Göppingen gab es schon einige Anläufe, einen solchen Verein zu etablieren, die meisten waren erfolglos. Doch einer hat es jetzt geschafft und konnte seine Anbauhalle am Samstag, 25. April, einweihen, am Donnerstag, 30. April, wurde die Anlage final abgenommen.
„Green Family“ heißt der Verein, der sich seit fast zwei Jahren darum bemüht hat, die Genehmigung für eine Halle zu erhalten – was sich als schwieriges Unterfangen herausstellte, wie der Vorsitzende Jochen Krämer aus Aichelberg berichtet. Den ersten Antrag habe der Club im Juli 2024 in Bissingen/Teck gestellt, wo sich eine passende Halle aufgetan habe. Doch Krämer und seine Mitstreiter seien hingehalten worden und das Esslinger Landratsamt habe sich wenig kooperativ gezeigt. Genauso ging es anschließend bei einem zweiten Objekt, also beschloss der Verein, sich anderweitig umzuschauen.
Der Bunker hat zuvor als Munitionsdepot gedient
Und dann wendete sich alles zum Guten: In der Nähe von Horb konnte Green Family sich auf einem ehemaligen Militärgelände einmieten, die Pflanzen werden in einem alten Bunker, der als Munitionsdepot gedient hat, angebaut. „Das ist eines der wenigen Militärgelände, das privat ist, ein einmaliger Glücksfall“, sagt Krämer. Der große Vorteil: Die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen sind dort bereits alle vorhanden, der fensterlose Bunker ist durch ein massives Tor aus 25 Zentimeter dickem Stahl gesichert. Krämer schätzt, dass der Verein dadurch insgesamt rund 500 000 Euro Kosten für notwendige Sicherheitseinrichtungen spart.
Dennoch haben die Mitglieder jede Menge Geld in die Hand genommen: Alles in allem seien bislang rund 800 000 Euro investiert worden, sagt Krämer. Schließlich braucht es nicht nur eine passende Halle und alle notwendigen Formalitäten, angeschafft werden müssen unter anderem auch eine Bewässerungsanlage, spezielle Beleuchtung sowie das Saatgut. Und mit der Halle in mehr als 100 Kilometer Entfernung ist es nicht getan, schließlich will der Verein auch für seine Mitglieder vor Ort im Kreis präsent sein.
Also wurden weitere Räumlichkeiten angemietet. Künftig sollen die Vereinsmitglieder das Cannabis – jedes Mitglied darf laut dem Gesetz pro Monat bis zu 50 Gramm für den Eigenbedarf erwerben – in einer Ausgabestelle im Gewerbegebiet in Ursenwang bekommen. Vor vier Wochen wurde hier die Nutzungsänderung beantragt, derzeit werden die Räumlichkeiten noch auf den nötigen Sicherheitsstandard umgerüstet. Doch ein klein wenig müssen sich die Mitglieder noch gedulden: Am ersten Maiwochenende wurde die Anbaufläche im ehemaligen Munitionsdepot bepflanzt, in etwa zwölf Wochen soll dann das erste Mal eigenes Cannabis verkauft werden.
Derzeit hat der Club nur noch um die 40 Mitglieder, es seien auch schon mehr gewesen, berichtet Krämer. Doch weil sich das Verfahren so in die Länge zog, seien etliche wieder abgesprungen. „Man muss so manchem Mitglied Respekt zollen, dass es so lange mitgezogen und daran geglaubt hat“, sagt Krämer. Mit der ersten Halle im Bunker können theoretisch rund 250 Mitglieder versorgt werden, einen zweiten Bunker nebenan hat der Verein bereits angemietet und könnte auch diesen in Zukunft nutzen.
Krämer selbst konsumiert Cannabis nur aus medizinischen Gründen und sagt, er würde am liebsten in Schulen gehen und den Jugendlichen sagen, sie sollten sich von der Droge fernhalten. „Doch ich darf darüber nicht aufklären, obwohl ich ausgebildeter Präventionsberater bin“, bedauert der Vereinsvorsitzende. „Ich darf nur Vereinsmitglieder beraten.“ Und das wird er künftig auch tun.
Cannabisabgabe nur an Vereinsmitglieder
Rechtliches
Das Konsum-Cannabis-Gesetz sieht die Cannabis Social Clubs als legale Möglichkeit vor, Cannabis anzubauen und zu vertreiben. Die Clubs müssen als Vereine organisiert sein, dürfen keine Gewinne erwirtschaften und die Abgabe ist nur an Vereinsmitglieder erlaubt. Vor der Anbauerlaubnis stehen Prüfungen und Auflagen durch die Behörden. Die Prüfungen sollen die Interessen der Allgemeinheit wie Jugendschutz, Suchtprävention und Sicherheit berücksichtigen.
Vorgaben
Nach der Anbauerlaubnis muss eine passende Halle gefunden werden, und Behörden müssen die Nutzungsänderung genehmigen. Für die Gebäude sind umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen vorgeschrieben.
Information
Der Göppinger Club Green Family hat eine Internetpräsenz unter www.green-family-gp.de.